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Zahnfleischbehandlung in der GKV

Was macht GKV-Medizin - was kann Privatmedizin?

 

GKV - Medizin Privatmedizin

Verfahren zur Parodontitis - Behandlung:

  • Aufklärung, Empfehlung, das Rauchen aufzugeben,
  • Reinigung von harten Belägen 2 mal im Jahr
  • Reinigung der Wurzelpoberflächen "geschlossen"
  • Reinigung der Wurzeloberflächen "offen" (chirurgisch)
  • Zahnfleisch-Kürzung (Exzision)
  • systemische Antibiotikagabe (Tabletten)
  • Zahnentfernungen

GKV-Medizin plus zusätzlich:

  • Entfernung harter und weicher Beläge, Politur, so oft es eben nötig ist,
  • eingehende Mundhygieneunterweisung, inkl. Messungen des häuslichen Erfolgs,
  • Feststellung des Keimspektrums,
  • Messung von Zahnfestigkeit, Implantatfestigkeit,
  • Full-mouth-disinfection,
  • lokale Antibiotikatherapie,
  • prophylaktische Medikamentenanwendung mittels Schiene,
  • Ozontherapie,
  • antimikrobielle photodynamische Therapie (aPDT),
  • Lasertherapie,
  • Umformung von Implantaten oder Zähnen
  • regenerative (wieder aufbauende) Therapie mit Zahnfleisch- und Knochenaufbau
  • gesteuerte Geweberegeneration mit Membranen
  • Behandlung von Rezessionen,
  • Bindegewebe- und Zahnfleischtransplantationen
  • u.v.m. 

 

Wir raten zur Kostenerstattung - entfesseln Sie Ihre Zahnmedizin!

Zahnarztpraxen können hier unseren Postkarten - Infoflyer bestellen, um ihn HKPs beizulegen oder Patienten direkt an die Hand zu geben.

BEMA - Teil 4

Die zum Teil 4 des BEMA gehörenden Leistungen finden Sie links im Menü.

Systematische Behandlung von Parodontopathien

Die Leistungen aus Bema-Teil 4 sind nur abrechnungsfähig, wenn ein PSI-Code von 3 oder 4 oder eine Sondiertiefe von 3,5 mm und mehr festgestellt worden ist. In diesem Teil nicht aufgeführte Leistungen können nach den anderen Teilen abgerechnet werden.