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GOÄ 1485 - operative Eröffnung/Ausräumung einer NNH von außen

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen fon außen € 123,87

Wird die Kieferhöhle von außen her eröffnet und ausgeräumt, so fällt diese Position an.

Werden beide Seiten eröffnet, dann fällt die Position zweimal an.

Die Anästhesie ist separat abzurechnen.

Die Eröffnung für einen Sinuslift ist in der Position für den Sinuslift enthalten. Wird ein Sinuslift jedoch abgebrochen, so kann die GOÄ 1485 statt der GOZ 9120 angesetzt werden.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Medikamente sind ggf. nach GOÄ separat berechenbar.
  • den OP-Zuschlag GOÄ 444 ggf. zusätzlich anzusetzen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ OP-Zuschlag GOÄ 444
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.