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GOÄ 538 - Infrarotbehandlung

Leistungsbeschreibung 1,8-fach
Infrarotbehandlung, je Sitzung € 4,20
Es gilt ein reduzierter Gebührenrahmen: 1 - 2,5

Diese Leistung meint tatsächlich genau nur dies: Therapie mit einer Infrarotlampe.

Wundbestrahlungen etwa mit einem Softlaser sind nicht hiermit abzurechnen, sondern analog mit der GOZ 3305a.

Das Anlegen einer Heißpackung ist ebenso in den Gebührenordnungen nicht enthalten und wird mit der GOZ 3315a analog berechnet.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.