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GOZ 6115 - Ameloplastik - approximale Schmelzreduktion - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

 

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Beratungsleistungen etc. fallen ggf. zusätzlich an.
  • die Fluoridierung nach GOZ 1020 o.ä. zusätzlich auszuführen.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten.

Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 13,50 je Zahnzwischenraum.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1 - fach

 2,3-fach

6115a - Ameloplastik - approximale Schmelzreduktion;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 2130: Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration;

104

€ 5,85

€ 13,45

Im einfacher gelagerten Fall kann der Faktor abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Z. B. um kieferorthopädische Bänder um einen Zahn zu befestigen, ist es bisweilen nötig, im Zahnzwischenraum (approximal) entsprechend Platz zu machen, indem die äußerste Zahnschicht, der Schmelz, ausgedünnt wird.

    Auch im Rahmen einer leichten Umformung kann es notwendig sein, durch Platzschaffung eine Zahnbewegung überhaupt erst zu ermöglichen.

    Diamantierte Schleifscheiben werden hierfür in Spezialwinkelstücke ("Bohrmaschinen") mit Weichteilschutz eingespannt, Ultraschallinstrumente oder sägeähnliche Spezialwerkzeuge werden hierbei verschlissen, die teilweise hohen Investitionskosten müssen in die Berechnung einfließen.

    Unsere Berechnung beschreibt die Abrechnung pro Zahnzwischenraum.

    Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Ameloplastik - approximale Schmelzreduktion"

    unter "Abschnitt G - Kieferorthopädie"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Die GOZ 2030 ähnelt der BEMA 12 - bMF.

Z. B. um kieferorthopädische Bänder um einen Zahn zu befestigen, ist es bisweilen nötig, im Zahnzwischenraum (approximal) entsprechend Platz zu machen, indem die äußerste Zahnschicht, der Schmelz, ausgedünnt wird.

Auch im Rahmen einer leichten Umformung kann es notwendig sein, durch Platzschaffung eine Zahnbewegung überhaupt erst zu ermöglichen.

Diamantierte Schleifscheiben werden hierfür in Spezialwinkelstücke ("Bohrmaschinen") mit Weichteilschutz eingespannt, Ultraschallinstrumente oder sägeähnliche Spezialwerkzeuge werden hierbei verschlissen, die teilweise hohen Investitionskosten müssen in die Berechnung einfließen.

Unsere Berechnung beschreibt die Abrechnung pro Zahnzwischenraum.

Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Ameloplastik - approximale Schmelzreduktion"

unter "Abschnitt G - Kieferorthopädie"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Die GOZ 2030 ähnelt der BEMA 12 - bMF.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die Leistung ist mit einer anderen GOZ-Position abzurechnen."

Das Ausdünnen von Schmelz ist in keiner Leistungsbeschreibung der GOZ oder GOÄ erwähnt, es erzeugt jedoch eine erhebliche Mehrarbeit und macht zusätzliches Werkzeug notwendig ohne dass es für eine bestimmte in der GOZ abgebildete Leistung regelmäßig notwendig wäre, es ist daher kein Bestandteil einer anderen Leistung, sondern eine selbständige Leistung.

Es existiert somit in der GOZ keine zutreffende Abrechnungsposition, denn die Leistungsbeschreibung müsste die erbrachte Leistung treffend beschreiben.

Daher bleibt für diese selbständige Leistung nur die vergleichende Abrechnung nach §6 GOZ.

Die Bundeszahnärztekammer führt diese Leistung in ihrer Liste selbständiger, nicht in GOZ oder GOÄ enthaltener Analogleistungen.

Daher fordere ich Sie auf, entsprechend unseres Versicherungsvertrages diese korrekt nach § 6 GOZ berechnete Leistung auch zu erstatten!

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.