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GOÄ 5004 - Panoramaschichtaufnahme

Leistungsbeschreibung 1,8-fach
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer € 41,96

Die Aufnahme ist auch mehrfach in einer Sitzung berechenbar, wenn dies medizinisch indiziert ist, z.B. bei geänderter Situation: vor einer Operation - während einer Operation - nach einer Operation.

Maßgeblich für die Anzahl der (berechenbaren) Aufnahmen ist natürlich die medizinische Indikation. Musste ein Bild wegen eines Erstellungs/Entwicklungsfehlers wiederholt werden, ist die fehlerhafte Aufnahme nicht berechenbar. Musste eine weitere Projektion/ein erweitertes Feld geröntgt werden, weil die Fragestellung mit der vorherigen Aufnahme nicht verlässlich beantwortet werden konnte oder weil sich eine neue Fragestellung ergab, so ist die weitere Aufnahme natürlich auch berechenbar.

Diese Leistung darf nur bis zum 2,3-fachen der Grundgebühr berechnet werden, ab Faktor 1,8 besteht Begründungspflicht.

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Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.

Die GKV kennt im BEMA als ähnliche Leistungen die GKV-GOÄ 935 a, GKV-GOÄ 935 b, GKV-GOÄ 935 c, GKV-GOÄ 935 d.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Aufnahme je Projektion zu berechnen, nicht pro Zahn.
  • Den Befund zu dokumentieren, er ist Teil der Leistung.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ eigentlich alles

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOÄ 5004 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.