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Versiegelung von Erosionen, Abrasionen, Attritionen als kariesfreie Defektsituation nach Konditionierung - betriebswirtschaftlich
Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.
Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.
Wir nehmen hier mal folgende Daten an:
- Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
- Materialverbrauch, Carbamidperoxid-Gel z.B.: € 10 - 25,-
- Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute
Wer macht was und was kostet wie viel? |
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Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: 180 Sekunden: € 2,47 Praxiskosten + € 1,80 Unternehmerlohn; |
€ 12,81 |
Materialverbrauch |
€ 25,00 |
Zeitbedarf für adhäsive Befestigung, Anbringen von Formungshilfen, Aufschichten in Portionen, Lichthärtung, Ausarbeitung und Politur: ca. 10 - 30 Minuten pro Zahn! |
€ 128,10 |
Summe |
€ 165,91 |
Für diese Arbeit sollte eine Leistung gefunden werden, die im Durchschnittswert (Faktor 2,3) mehr als € 166,- wert ist, bisweilen muss ein Risikoaufschlag für kulante Wiederholung der Arbeit bei Abscherung eines exponierten Kunststoffaufbaus in Abbisslage einberechnet werden! Wir schlagen vor, dafür mindestens € 50,- aufzuschlagen und berücksichtigen das in unserer Analogposition, deren Faktor ggf. abgesenkt werden kann, wenn Risiken geringer sind oder sich Zeitvorteile durch die Versorgung mehrerer Zähne ergeben.
* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.