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betriebswirtschaftliche Berechnungen
Man kann eine Zahnarztpraxis nicht führen, ohne auch wirtschaftlich zu denken.
Nur dann kann man sich erlauben, primär medizinisch zu denken und zu handeln, wenn man sich wirtschaftlich keine existenziellen Sorgen machen muss.
Bitte sehen Sie als Zahnarzt oder Zahnärztin das KZBV-Jahrbuch mal kritisch
durch. Sie werden dort unter € 150.000,- als durchschnittlichen Jahresgewinn
finden.
Wir sind hier der Meinung: alle diese Zahnärzte die im
Durchschnitt liegen (und natürlich auch die, die darunter liegen) müssen sich
ernste Sorgen um ihre Zukunft machen!
Betriebswirtschaftlich zu rechnen ist einfacher als allgemein angenommen wird. Grundsätzlich gilt für das Unternehmerdasein ein Grundsatz aus dem Bereich der Geldanlage:
- Was man nicht versteht, sollte man nicht kaufen!
Bevor Sie eine Praxis gründen, übernehmen oder führen, müssen Sie sich also grundlegende Gedanken machen darüber, was wo Kosten verursacht und wo Einnahmen in welcher Höhe erwartet werden können, realistische Einnahmen!
Wer das nicht tut, betreibt Glücksspiel!
betriebswirtschaftliche Rechenbeispiele
Auf den Seiten dieses Portals finden Sie Beispiele für betriebswirtschaftliche Berechnungen im "Zahnarzt-Modus".
Das bedeutet: Sie sind nicht perfekt, sie berücksichtigen nicht alles, wie z.B. einen früheren Geräteausfall, Finanzierungskosten...
Dafür braucht es einen lieber etwas höheren als niedrigeren Gewinnaufschlag, damit eine Investition "sich rechnet".
Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass die von der Industrie vorgelegten Rechenbeispiele häufig NICHT FUNKTIONIEREN!
- Häufig wird dabei vergessen, dass andere Leistungen, die mit dem moderneren Verfahren ersetzt werden oder die, für die Sie sonst die Arbeitszeit verwendet hätten, als Einnahme entfallen! Blöder Fehler, oder? Achten Sie mal darauf, wenn Ihnen ein Vertreter eine Investition vorschlägt, das passiert fast immer und ist ein fataler Fehler!
- Oder es wird unterschlagen, dass der im KZBV-Jahrbuch angegebene Unternehmerlohn, den deutsche Zahnärzte im Durchschnitt verdienen, den Titel "Unternehmerlohn" nicht verdient, Zahnärzte verdienen - gemessen an Investitionsrisiko, Verantwortung und fehlender sozialer Absicherung im Krankheitsfall - durchschnittlich deutlich zu wenig! Keiner der Patienten, die Sie um Ihren Gewinn beneiden, würde für das Geld, das tatsächlich herauskommt, so viele Wochenstunden arbeiten oder diese Risiken eingehen, sehen Sie hier mal nach, was im Schnitt liegen bleibt.
- Oder es wird - so auch in vielen Abrechnungsratgebern - der durchschnittliche Stundenkostensatz der deutschen Zahnarztpraxis benutzt, um weit Überdurschnittliches (Ausbildungslevel, technischer Ausrüstung, räumliche oder personelle Kapazität) in Analogpositionen auszudrücken.
Diese Fehler lassen sich auch ganz interessant kombinieren, das geht aber nicht lange gut. Mancher merkt es erst beim Burn-out, bei der Scheidung oder wenn die Praxis sich nicht verkaufen lässt, weil es der letzte Laden ist.
Eigentlich wollten wir von hier ab auf ein paar Rechenbeispiele verweisen,
die man dann nachmachen kann, wenn man selbst eine Vergleichsposition für die
Analogabrechnung heraussuchen will.
Dann haben wir aber gesehen: man sollte das
immer gleich erledigen und nicht auf später vertragen. Dann ist eine Sache erst
mal fertig und liegt uns nicht auf der Seele.
Also haben wir jede Analogposition für Sie (und für uns) durchgerechnet. Sie finden das Rechenbeispiel bei jeder Analogposition, die wir ganz frech da hin gepackt haben, wo sie hingehören: In die GOZ. Sie erkennen die Analogpositionen an der neuen Nummer mit dem kleinen a hinten dran.
Analogabrechnung ist Behandlungsfreiheit. Fangen Sie gleich damit an!