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GOÄ 55 - Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung - gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme € 67,03
Neben der Leistung nach Nummer 55 sind die Leistungen nach den Nummern 56, 60 und/oder 833 nicht berechnungsfähig.

Wenn ein Zahnarzt seinen Patienten, z.B. wegen einer eingetretenen Komplikation oder einer schweren Diagnose zur stationären Aufnahme oder zur Vorbereitung einer stationären Aufnahme ins Krankenhaus begleitet, fällt diese Gebühr an.

Die Wegepauschalen nach GOZ §8 sind separat berechnen, ebenso weitere Leistungen, wie z.B. die Erörterung nach GOÄ 34.

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Dreht es sich bei den Leistungen der Sitzung überwiegend um Privatleistungen, so ist die Begleitung privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • das Wegegeld zusätzlich anzusetzen!

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ GOÄ 1, 3, GOÄ 34
+ und viele andere mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- GOÄ 56, 60, 833