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GOZ 7105a - Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten Langzeitprovisoriums - BZÄK
Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info
Beschreibung | Kriterium erfüllt? |
---|---|
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? | Ja. |
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? | Ja, in keiner enthalten. |
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? | Ja. |
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? | Ja. |
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? | Ja, ist es nicht. |
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? | Ja, ist nicht immer nötig. |
Praxis - Tipps!
Sie daran...
- dass die Wiedereingliederung des selben Provisoriums in der Hauszahnarztpraxis in der Position für das Provisorium inbegriffen ist.
- dass die Wiederherstellung des Langzeitprovisoriums zusätzlich mit der GOZ 7100 anzusetzen ist.
Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...
Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten.
Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.
Unser Vorschlag für eine Analogposition
Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 67,-.
Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:
Beschreibung | Punkte |
1 - fach |
2,3-fach |
7105a - Wiederbefestigung eines alio loco hergestellten Langzeitprovisoriums; Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer; entsprechend GOZ 5300: vollständige Unterfütterung einer Prothese, Unterkiefer; |
540 |
€ 30,37 |
€ 69,85 |
Im einfacher gelagerten Fall kann der Faktor abgesenkt werden.
Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!
- Unser Kommentar
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"alio loco hergestellt" bedeutet: anderenorts hergestellt.
Während die Wiedereingliederung eines gelösten Provisoriums in der Hauszahnarztpraxis mit der Gebühr für das Provisorium nach GOZ 7080, 7090 abgegolten ist, ist die Wiedereingliederung in anderer Praxis nicht beschrieben, obwohl es im Urlaub der Praxis oder des Patienten oder im Notdienst am Wochenende regelmäßig dazu kommt, dass sich provisorische Kronen lösen.
Je nach Fall kann die Wiedereingliederung einfacher oder umfangreicher sein, weitere selbständige Leistungen sind natürlich daneben berechenbar.
Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.
-> muss die Hauszahnarztpraxis nun die Kosten für das gelöste Provisorium übernehmen? In aller Regel nicht, denn es handelt sich um ein normales Risiko im Rahmen der Zahnersatzversorgung, das durch den Patienten selbst zu tragen ist.
- BZÄK
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Die Bundeszahnärztekammer führt die
"Wiederbefestigung eines alio loco hergestellten Langzeitprovisoriums"
unter "Abschnitt F - Prothetik"
in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.
- GKV & GOZ?
-
-.
"alio loco hergestellt" bedeutet: anderenorts hergestellt.
Während die Wiedereingliederung eines gelösten Provisoriums in der Hauszahnarztpraxis mit der Gebühr für das Provisorium nach GOZ 7080, 7090 abgegolten ist, ist die Wiedereingliederung in anderer Praxis nicht beschrieben, obwohl es im Urlaub der Praxis oder des Patienten oder im Notdienst am Wochenende regelmäßig dazu kommt, dass sich provisorische Kronen lösen.
Je nach Fall kann die Wiedereingliederung einfacher oder umfangreicher sein, weitere selbständige Leistungen sind natürlich daneben berechenbar.
Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.
-> muss die Hauszahnarztpraxis nun die Kosten für das gelöste Provisorium übernehmen? In aller Regel nicht, denn es handelt sich um ein normales Risiko im Rahmen der Zahnersatzversorgung, das durch den Patienten selbst zu tragen ist.
Die Bundeszahnärztekammer führt die
"Wiederbefestigung eines alio loco hergestellten Langzeitprovisoriums"
unter "Abschnitt F - Prothetik"
in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.
-.
typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!
Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."
Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.
Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.
Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.
Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.
Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.
Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."
weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.