Patient und gesetzliche Krankenversicherung
Es ist in Deutschland zunächst verpflichtend, gesetzlich oder privat krankenversichert zu sein.
Die gesetzliche Krankenversicherung weist hierbei einen begrenzten Leistungskatalog auf, für den im Sozialgesetzbuch V festgelegt, ist, dass er "wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend" sein soll.
Die Leistungen im Rahmen der Solidargemeinschaft sollen also klar begrenzt sein - hierzu passt die häufig gemachte Aussage "es wird alles getan, was notwendig ist" einfach nicht.
Nein: die gesetzliche Versicherung zahlt nicht alles, was eventuell medizinisch notwendig ist, hierzu können die Gelder, die im Umlageverfahren gehaltsabhängig eingesammelt werden, niemals ausreichen.
Versicherungen leben in einer eigenen Welt
Versicherungen habe ihre eigene "Welt", dort geht es um Wirtschaftlichkeitsberechnung über größere Gruppen von Versicherungsverträgen und verschiedene Versicherungsbereiche.
"Produkte", also Versicherungsverträge müssen zusammengebaut werden aufgrund von Schätzungen. Gehen nachher die Schätzungen und die Wirklichkeit auseinander, muss der Versicherer schauen, an welchen Stellen er die "Produkte" im Nachhinein so beeinflussen kann, dass sich eingetretene Wirklichkeit besser mit den Schätzungen deckt, damit die Versicherung nicht rote Zahlen schreibt.
Probleme dabei:
- Versicherungen denken nicht in erster Linie medizinisch, hierfür fehlt es schon am medizinischen Sachverstand und auch an der persönlichen Untersuchung des Versicherten,
- Versicherungen denken nicht zunächst auf den Einzelfall bezogen, sondern berechnen in ihrer Welt der Versicherungsmathematik Chancen und Risiken über größere Gruppen von laufenden Verträgen (nicht "Patienten", kaum "Versicherten"),
- Versicherungen arbeiten hierbei überwiegend gewinnorientiert (Aktiengesellschaften z.B.), das heißt, sie wollen mehr Geld über Versicherungsprämien einnehmen, als sie für Leistungen ausgeben - da wollen also noch etliche am "Gesundheitsmarkt" mitverdienen, die keine medizinische Leistung erbringen, sondern deren Rolle es ist, bedrohliche finanzielle Risiken abzufedern
-> Es muss im Einzelfall betrachtet werden, ob eine solche
Versicherung überhaupt notwendig ist:
Eine Krebstherapie für einige
hunderttausend Euro Kosten - das ist bedrohlich.
Eine Zahnkrone für 1.500,-
Euro - das ist so viel wie eine mittlere Autoreparatur - die versichert man in
aller Regel auch nicht.