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GOZ 9160 - Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z. B. Barrieren –einschließlich Fixierung –, Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich € 42,69
Vergütung 1988 - 2011 -
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. -

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 7 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 4,9 damit stehen bis zu 15 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,5 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0590 - N - Nachbehandlung.

  • Unser Kommentar
  • Unter der Schleimhaut liegende Materialien von zahnärztlichen Aufbaumaßnahmen werden nach dieser Leistungsposition entfernt.

    (Andere Fremdkörper werden nach der GOÄ 2009 oder 2010 entfernt).

    Die normale Wundversorgung ist inbegriffen, muss jedoch Gewebe verlagert werden, können Leistungen wie die Plastische Deckung nach GOZ 3100 oder eine Vestibulumplastik nach GOZ 3240 notwendig werden.

  • BZÄK
  • Diese Nummer umfasst die Entfernung von zuvor im Rahmen von augmentativen und/oder osteosynthetischen Maßnahmen unter der Schleimhaut eingebrachter Materialien, z. B. Barrieren, Fixierungen und/oder Osteosynthesematerial.

    Die Berechnung erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.

    Plastische Wunddeckungsmaßnahmen, die über den primären Wundverschluss hinausgehen, sind gesondert berechnungsfähig.

    Die Entfernung anderer unter der Schleimhaut liegender Fremdkörper wird nach den Nummern 2009 bzw. 2010 (GOÄ) berechnet.

    Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Problematische Kreislaufverhältnisse
    • Vorliegen von Wundheilungsstörungen (z. B. Diabetes, Bisphosphonatmedikation etc.)
    • Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
    • Operationsfeld in Gefäßnähe
    • Ungünstige Schleimhautverhältnisse zur primären Wunddeckung
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • -

Unter der Schleimhaut liegende Materialien von zahnärztlichen Aufbaumaßnahmen werden nach dieser Leistungsposition entfernt.

(Andere Fremdkörper werden nach der GOÄ 2009 oder 2010 entfernt).

Die normale Wundversorgung ist inbegriffen, muss jedoch Gewebe verlagert werden, können Leistungen wie die Plastische Deckung nach GOZ 3100 oder eine Vestibulumplastik nach GOZ 3240 notwendig werden.

Diese Nummer umfasst die Entfernung von zuvor im Rahmen von augmentativen und/oder osteosynthetischen Maßnahmen unter der Schleimhaut eingebrachter Materialien, z. B. Barrieren, Fixierungen und/oder Osteosynthesematerial.

Die Berechnung erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.

Plastische Wunddeckungsmaßnahmen, die über den primären Wundverschluss hinausgehen, sind gesondert berechnungsfähig.

Die Entfernung anderer unter der Schleimhaut liegender Fremdkörper wird nach den Nummern 2009 bzw. 2010 (GOÄ) berechnet.

Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Problematische Kreislaufverhältnisse
  • Vorliegen von Wundheilungsstörungen (z. B. Diabetes, Bisphosphonatmedikation etc.)
  • Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
  • Operationsfeld in Gefäßnähe
  • Ungünstige Schleimhautverhältnisse zur primären Wunddeckung
  • u. v. m.

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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesieleistungen nach GOZ 0080 ff.
+ Anwendung des Lasers nach GOZ 0120
+ Stillung einer übermäßigen Blutung nach GOZ 3050, 3060
+ plastischer Wundverschluss nach GOZ 3100
+ OP-Zuschlag 0500
+ Röntgenbilder nach GOÄ 5000 ff.
+ und viele mehr
+

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die 9160 schließt selbst keine weitre Leistung neben sich aus.