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GOZ 5340 - Prothese oder Epithese

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen € 944,30
Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.
Vergütung 1988 - 2011 € 944,30
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. € 478,80

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Epithesenposition UND Prothesenposition zu berechnen.
  • Eigenlaborarbeiten per Eigenbeleg zu berechnen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Aufklärung und Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 157 Minuten (2:37 h) zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 4,4 damit stehen bis zu 5 Stunden zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,3 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0705 - Def - Defektprothesen und Obturatoren.

  • Unser Kommentar
  • Wenn ein Defekt im Gesicht besteht, der durch eine äußere Prothese oder Epithese versorgt werden muss, kommt die 5340 zur Abrechnung.

    In ihr ist jedoch lediglich der Gesichtsverschluss eingeschlossen, nicht die prothetischen Leistungen für einen separaten Zahnersatz oder einen angebauten Zahnersatz. Die Verbindung zum Zahnersatz ist jedoch bereits enthalten.

    Zahnprothese und Epithese können also in einem Stück vorliegen, die Prothesenpositionen sind dann ebenso zusätzlich abzurechnen.

  • BZÄK
  • Unter dieser Nummer werden individuell hergestellte Hilfsmittel (z. T. aus unterschiedlichen Materialien) berechnet, die Weichteildefekte außerhalb der Mundhöhle oder das Fehlen von Gesichtsteilen ausgleichen.

    Derartige Defekte können im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen (z. B. Zysten- oder Tumoroperationen) stehen, durch einen Unfall o. Ä. verursacht oder angeboren sein. Die Ausdehnung einer Prothese oder Epithese nach dieser Nummer ist auf den abzudeckenden Bereich beschränkt.

    Sie kann als alleiniges Hilfsmittel dienen oder in Verbindung mit Zahnersatz (Teil- oder Totalprothese) stehen.

    Der Ersatz fehlender Zähne ist mit dieser Leistung nicht abgegolten.

    Eine ggf. erforderliche Verbindung zum Zahnersatz ist dagegen eingeschlossen.

    Befinden sich die auszugleichenden Bereiche an knöchernen Strukturen innerhalb der Mundhöhle, werden die erforderlichen Maßnahmen nicht nach dieser, sondern nach der Nummer 5320 oder 5330 berechnet.

    Extraorale Defektabformungen sind in der GOZ nicht enthalten und werden daher nach § 6 Abs. 1 berechnet.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Erschwertes Vorgehen nach umfangreichen chirurgischen Maßnahmen
    • Umfang des zu versorgenden Gebietes
    • Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • Eine ähnliche Leistung im GKV-System ist die BEMA 104.

Wenn ein Defekt im Gesicht besteht, der durch eine äußere Prothese oder Epithese versorgt werden muss, kommt die 5340 zur Abrechnung.

In ihr ist jedoch lediglich der Gesichtsverschluss eingeschlossen, nicht die prothetischen Leistungen für einen separaten Zahnersatz oder einen angebauten Zahnersatz. Die Verbindung zum Zahnersatz ist jedoch bereits enthalten.

Zahnprothese und Epithese können also in einem Stück vorliegen, die Prothesenpositionen sind dann ebenso zusätzlich abzurechnen.

Unter dieser Nummer werden individuell hergestellte Hilfsmittel (z. T. aus unterschiedlichen Materialien) berechnet, die Weichteildefekte außerhalb der Mundhöhle oder das Fehlen von Gesichtsteilen ausgleichen.

Derartige Defekte können im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen (z. B. Zysten- oder Tumoroperationen) stehen, durch einen Unfall o. Ä. verursacht oder angeboren sein. Die Ausdehnung einer Prothese oder Epithese nach dieser Nummer ist auf den abzudeckenden Bereich beschränkt.

Sie kann als alleiniges Hilfsmittel dienen oder in Verbindung mit Zahnersatz (Teil- oder Totalprothese) stehen.

Der Ersatz fehlender Zähne ist mit dieser Leistung nicht abgegolten.

Eine ggf. erforderliche Verbindung zum Zahnersatz ist dagegen eingeschlossen.

Befinden sich die auszugleichenden Bereiche an knöchernen Strukturen innerhalb der Mundhöhle, werden die erforderlichen Maßnahmen nicht nach dieser, sondern nach der Nummer 5320 oder 5330 berechnet.

Extraorale Defektabformungen sind in der GOZ nicht enthalten und werden daher nach § 6 Abs. 1 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Erschwertes Vorgehen nach umfangreichen chirurgischen Maßnahmen
  • Umfang des zu versorgenden Gebietes
  • Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
  • u. v. m.

Eine ähnliche Leistung im GKV-System ist die BEMA 104.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Chirurgische Maßnahmen nach GOZ 3000 ff.
+ Beseitigung von scharfen Zahnkanten nach GOZ 4030
+ Beseitigung grober Vorkontakte nach GOZ 4040
+ Verbindungselement nach GOZ 5080
+ Teilprothese mit einfachen Klammern nach GOZ 5200
+ Modellgussprothese nach GOZ 5210
+ Ober- / Unterkiefer-Total- oder Deckprothese nach GOZ 5220, 5230
+ Resektionsprothese nach GOZ 5330
+ funktionsanalytische Maßnahmen nach GOZ 8000 ff.
+ Abformung mit individuellem Löffel vergleichend nach GOZ §6 Abs. 1
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 5340 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.