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BEMA 123 - Lückenhalter bei vorzeitigem Milchzahnverlust

Ziffer Inhalt Punkte
123 a

Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigem Milchzahnverlustes, je Kiefer

40
123 b

Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal

14 
  1. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 sind Leistungen nach Nrn. 123 a oder 123 b nicht abrechnungsfähig.

  2. Neben einer Leistung nach Nr. 123 a sind Material- und Laboratoriumskos-ten abrechnungsfähig.

  3. Für eine Leistung nach Nr. 123 a ist kein Behandlungsplan nach Nr. 5 abrechnungsfähig.

  4. Neben einer Leistung nach Nr. 123 a kann ein Orthopantomogramm abgerechnet werden, wenn es nicht bereits erbracht wurde. Andere Röntgenaufnahmen sind daneben nicht abrechnungsfähig.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Punkte

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

29
  • nicht neben 119/120
  • Behandlungsplan nach BEMA 5 nicht hierfür
  • Röntgen: höchstens Orthopantomogramm, sonst nichts daneben