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GOZ 3280 - Diastema - Operation
Leistungsbeschreibung | 2,3-fach |
---|---|
Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema | € 34,93 |
Vergütung 1988 - 2011 | € 34,93 |
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 61 - Dia). | € 81,60 |
Praxis - Tipps!
Denken Sie daran...
- die Leistung ist sehr schlecht bewertet, keinesfalls ist sie kostendeckend erbringbar. Wir empfehlen daher dringend die generelle abweichende Vereinbarung.
- Nahtmaterial und Materialien zur Blutstillung sind zusätzlich abrechenbar!
Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!
Diese Leistung wird im Standardfaktor 2,3 schlechter bezahlt als selbst in der GKV als das Mindeste angesehen wird, was eine Zahnarztpraxis zum Überleben braucht.
Um die Höhe der Sozialversicherung zu erreichen, braucht es schon Faktor 5,7.
Wir empfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung von
Faktor 11,8, die Praxis sollte als Regelfaktor 5,7 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.
Leistung in der eGOZ
Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.
Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!
Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0507 - KnR - Knochenresektion.
- Unser Kommentar
-
Ein Diastema ist eine Lücke zwischen zwei Zähnen die durch einen Bindegewebszug verursacht wird, der zwischen den zwei Zähnen hindurch zieht. Überlicherweise betrifft dies die oberen mittleren Schneidezähne und den Bindegewebszug des Lippenbandes.
Die operative Durchtrennung und Verlagerung des Lippenbandes gemeinsam mit der Entfernung des Bandansatzes am Knochen sind mit der 3280 gemeint.
Wird lediglich das Lippenband durchtrennt, so ist die Leistungsposition nicht erfüllt und statt dessen die GOZ 3210 abzurechnen.
Der Einsatz eines OP-Mikroskops ist hier nur vergleichend nach § 6 Abs. 1 GOZ abrechenbar.
- BZÄK
-
Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Operation eines echten Diastemas einschließlich einer lokalen Weichgewebsplastik und der primären Wundversorgung.
Leistungsinhalt dieser Nummer ist neben dem Lösen und Verlegen des Lippenbändchens auch das Durchtrennen und ggf. Entfernen des bindegewebigen Septums.
Die Entfernung störender Schleimhautbänder oder das einfache Durchtrennen des Lippenbändchens wird hingegen nach der Nummer 3210 berechnet.
Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand:
- Problematische Kreislaufverhältnisse
- Erhöhte Blutungsneigung
- Motorische Unruhe des Patienten
- u. v. m.
- GKV & GOZ?
-
Die Diastemaoperation ist mit der BEMA 61 - Dia Kassenleistung und beim GKV-Versicherten nicht privat berechenbar.
Ein Diastema ist eine Lücke zwischen zwei Zähnen die durch einen Bindegewebszug verursacht wird, der zwischen den zwei Zähnen hindurch zieht. Überlicherweise betrifft dies die oberen mittleren Schneidezähne und den Bindegewebszug des Lippenbandes.
Die operative Durchtrennung und Verlagerung des Lippenbandes gemeinsam mit der Entfernung des Bandansatzes am Knochen sind mit der 3280 gemeint.
Wird lediglich das Lippenband durchtrennt, so ist die Leistungsposition nicht erfüllt und statt dessen die GOZ 3210 abzurechnen.
Der Einsatz eines OP-Mikroskops ist hier nur vergleichend nach § 6 Abs. 1 GOZ abrechenbar.
Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Operation eines echten Diastemas einschließlich einer lokalen Weichgewebsplastik und der primären Wundversorgung.
Leistungsinhalt dieser Nummer ist neben dem Lösen und Verlegen des Lippenbändchens auch das Durchtrennen und ggf. Entfernen des bindegewebigen Septums.
Die Entfernung störender Schleimhautbänder oder das einfache Durchtrennen des Lippenbändchens wird hingegen nach der Nummer 3210 berechnet.
Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand:
- Problematische Kreislaufverhältnisse
- Erhöhte Blutungsneigung
- Motorische Unruhe des Patienten
- u. v. m.
Die Diastemaoperation ist mit der BEMA 61 - Dia Kassenleistung und beim GKV-Versicherten nicht privat berechenbar.
typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!
Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.
Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.
In gleicher Sitzung + daneben möglich
+ daneben möglich |
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+ Schmerzausschaltung nach GOZ 0080, 0090, 0100 |
+ OP-Zuschlag 0500 |
+ Stillung einer Blutung nach GOZ 3050, 3060 |
+ Belagentfernung nach GOZ 4050 |
+ Beseitigung eines Diastemas nach GOZ 6250 |
+ konsiliarisches Gespräch nach GOÄ 60 |
+ Knochenresektive Maßnahmen nach GOÄ 2250 |
+ Vestibulumplastik nach GOÖ 2675 |
+ und viele mehr |
/ - nicht möglich
- daneben nicht möglich |
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- die GOZ 3280 schließt sachlich die 3210 an gleicher Position aus |
- es ist nur ein OP-Zuschlag GOZ 0500-0530, GOÄ 442 - 445 pro Sitzung möglich |