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Stiftkrone (in einem Stück) - betriebswirtschaftlich

Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.

Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.

Wir nehmen hier mal folgende Daten an:

  • Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
  • Materialverbrauch: Zement/Komposit, ca. € 2,50
  • Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute

 

Wer macht was und was kostet wie viel?

 

Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: 120 Sekunden:   € 2,47 Praxiskosten + € 1,80 Unternehmerlohn;

 € 8,54

Zeitbedarf für das Präparieren des Stiftbereichs in der Wurzel, Ausformen einer rotationssichernden Kavität, Abformung ggf. mit Hilfsstift: ca. 30 Minuten

€ 128,10

Zeitbedarf für das korrigieren der Kanalpassung, der Zwischenzahnkotakte, der Kaukontakte, vorbereiten der Flächen und Eingliedern mittels Zement oder adhäsiv (zzgl. Zuschlag): 45 Minuten

 € 192,15

 Summe 

€ 328,79

Für diese Arbeit sollte eine Leistung gefunden werden, die im Durchschnittswert (Faktor 2,3) mehr als € 330,- wert ist.

 

* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.