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GOZ 0155a - Materialtestung - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Materialtestung benötigt in der Regel mehrere Sitzungen, dies ist in der Bemessung der Kosten zu berücksichtigen.
  • die Laborkosten zusätzlich zu berechnen, Verbrauchsmaterial ist nicht gesondert berechnungsfähig, es muss bei der Auswahl der Vergleichsposition berücksichtigt werden.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 120,-.

Wir schlagen daher als Analogposition vor:

Beschreibung Punkte 1-fach  2,3-fach

0155a - Materialtestung;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 5000: Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone - Tangentialpräparation

1016  € 57,14 € 131,43

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

Es gibt Menschen, bei denen eine erhöhte Neigung zu Überempfindlichkeiten oder allergischen Reaktionen bekannt ist.

Hier kann es Sinn machen, Materialien anhand von Proben zu testen, die z.B. an Trägerschienen angebracht und für eine Weile im Mund positioniert werden.

Die Reaktion der Gewebe kann dann i.d.R. nach wenigen Tagen beobachtet und geeignete Materialien können bestimmt werden, um neuen Zahnersatz daraus herzustellen.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Materialtestung"

unter "Abschnitt A - Allgemein zahnärztliche Leistungen"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

 

Lassen Sie uns gern wissen, wenn Ihnen hier weitere Probleme bekannt werden.

 

Lassen Sie uns gern wissen, wenn Ihnen hier Probleme bekannt werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: Materialtestung ist nicht medizinisch notwendig"

Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.