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BEMA 90 - Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker

Ziffer Inhalt Punkte
90

Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker

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Mit einer Leistung nach der Nr. 90 sind folgende Leistungen abgegolten:
Präparation der Kavität, Abformung, Einprobe, Einzementieren.


Eine Leistung nach der Nr. 90 ist nur im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer abrechnungsfähig.

 

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

  • nur bei maximal 3 Restzähnen und Coverdenture-Prothese