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GOZ 4133 - freies Bindegewebe- Transplantat

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum € 113,83
Vergütung 1988 - 2011 -
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (Ä2386). € 82,67

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine Verbandsplatte und die entsprechenden Laborkosten sind zusätzlich berechenbar.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Aufklärung und Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 20 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 5,5 damit stehen bis zu 45 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,8 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ sind die 0525 - GeGe - Gewinnung von Gewebe zur Transplantation und die 0526 - GeTra - Transplantation von Gewebe.

  • Unser Kommentar
  • Um mehr Weichgewebe zu erzeugen, ist es bisweilen notwendig, Bindegewebe von einer Stelle an eine andere zu verpflanzen.

    Diese Position wird pro Zahnzwischenraum angesetzt!

    Wird statt patienteneigenen Bindegewebes ein anderes Material zur Unterfütterung von Weichgewebe eingepflanzt, so trifft statt der GOZ 4133 die GOÄ 2442 zu.

    Die Anwendung einer Verbandsplatte ist nach GOÄ 2700 ebenso zusätzlich zu berechnen, wie die Laseranwendung nach GOZ 0120 und die Anwendung eines OP-Mikroskopes nach GOZ 0110.

  • BZÄK
  • Die Gebührennummer beschreibt die Transplantation körpereigenen Bindegewebes in einen Zahnzwischenraum.

    Dabei wird Bindegewebe an anderer Stelle entnommen und z. B. mittels Envelope- Technik eingebracht.

    Die Schaffung des Transplantatbettes und die Einpflanzung des Transplantats einschließlich dessen Befestigung sind Bestandteil der Leistung.

    Die Maßnahme kann als alleinige Leistung oder auch im Rahmen einer umfassenderen parodontalchirurgischen Therapie erfolgen.

    Die Leistung nach dieser Nummer wird je Zahnzwischenraum berechnet – unabhängig von der Zahl der Transplantate.

    Die Transplantation von Bindegewebe an einen anderen Zielort als einen Zahnzwischenraum, z.B. in einen zahnlosen Bereich, ist analog zu berechnen.

    Für die Transplantation von Schleimhaut trifft diese Gebührennummer nicht zu.

    Die Implantation eines alloplastischen collagen patch wird von dieser Gebührennummer ebenfalls nicht erfasst, sondern unabhängig vom Zielort mit der GOÄ 2442 berechnet.

    Der Einsatz eines OP-Mikroskops wird nach der Nummer 0110 berechnet.

    Der Einsatz eines Lasers wird nach der Nummer 0120 berechnet.

    Für diese Leistung ist der Zuschlag für ambulantes Operieren nach der Nummer 0520 zusätzlich berechnungsfähig, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Großer Umfang des Bindegewebstransplantats
    • Zusätzlicher instrumenteller Aufwand bei der Entnahme
    • Gefährdung von Blutgefäßen bei der Entnahme
    • Schwierige Lage der Entnahmestelle
    • Schwer zugängliche Empfängerregion
    • Schwierige Adaptation
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Leistung nach der Nummer 4130 umfasst die Gewinnung – ggf. einschließlich der Versorgung der Entnahmestelle – und die Transplantation von Schleimhaut. Die Leistung nach der Nummer 4130 ist je Transplantat berechnungsfähig.

    Die neu in das Gebührenverzeichnis eingefügte Leistung nach der Nummer 4133 bildet die Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe ab und beinhaltet auch die ggf. notwendige Versorgung der Entnahmestelle.

    Die Berechnung dieser Leistung erfolgt je Zahnzwischenraum. Die Osteoplastik oder die Kronenverlängerung sowie die Tunnelierung als selbstständige Leistungen werden in der Leistung nach der Nummer 4136 beschrieben.

  • GKV & GOZ?
  • Die GOZ 4133 ist mit GKV-Versicherten im Falle von Rezessionsdeckungen oder bei fehlendem oder zu schmalem befestigtem Zahnfleisch grundsätzlich vereinbar, da die Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.

    Als Zusatzleistung neben einer systematischen Parodontaltherapie nach Kassenvorschriften geht das jedoch nicht während der systematischen Behandlung nach Kassenrichtlinien.

Um mehr Weichgewebe zu erzeugen, ist es bisweilen notwendig, Bindegewebe von einer Stelle an eine andere zu verpflanzen.

Diese Position wird pro Zahnzwischenraum angesetzt!

Wird statt patienteneigenen Bindegewebes ein anderes Material zur Unterfütterung von Weichgewebe eingepflanzt, so trifft statt der GOZ 4133 die GOÄ 2442 zu.

Die Anwendung einer Verbandsplatte ist nach GOÄ 2700 ebenso zusätzlich zu berechnen, wie die Laseranwendung nach GOZ 0120 und die Anwendung eines OP-Mikroskopes nach GOZ 0110.

Die Gebührennummer beschreibt die Transplantation körpereigenen Bindegewebes in einen Zahnzwischenraum.

Dabei wird Bindegewebe an anderer Stelle entnommen und z. B. mittels Envelope- Technik eingebracht.

Die Schaffung des Transplantatbettes und die Einpflanzung des Transplantats einschließlich dessen Befestigung sind Bestandteil der Leistung.

Die Maßnahme kann als alleinige Leistung oder auch im Rahmen einer umfassenderen parodontalchirurgischen Therapie erfolgen.

Die Leistung nach dieser Nummer wird je Zahnzwischenraum berechnet – unabhängig von der Zahl der Transplantate.

Die Transplantation von Bindegewebe an einen anderen Zielort als einen Zahnzwischenraum, z.B. in einen zahnlosen Bereich, ist analog zu berechnen.

Für die Transplantation von Schleimhaut trifft diese Gebührennummer nicht zu.

Die Implantation eines alloplastischen collagen patch wird von dieser Gebührennummer ebenfalls nicht erfasst, sondern unabhängig vom Zielort mit der GOÄ 2442 berechnet.

Der Einsatz eines OP-Mikroskops wird nach der Nummer 0110 berechnet.

Der Einsatz eines Lasers wird nach der Nummer 0120 berechnet.

Für diese Leistung ist der Zuschlag für ambulantes Operieren nach der Nummer 0520 zusätzlich berechnungsfähig, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Großer Umfang des Bindegewebstransplantats
  • Zusätzlicher instrumenteller Aufwand bei der Entnahme
  • Gefährdung von Blutgefäßen bei der Entnahme
  • Schwierige Lage der Entnahmestelle
  • Schwer zugängliche Empfängerregion
  • Schwierige Adaptation
  • u. v. m.

Die Leistung nach der Nummer 4130 umfasst die Gewinnung – ggf. einschließlich der Versorgung der Entnahmestelle – und die Transplantation von Schleimhaut. Die Leistung nach der Nummer 4130 ist je Transplantat berechnungsfähig.

Die neu in das Gebührenverzeichnis eingefügte Leistung nach der Nummer 4133 bildet die Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe ab und beinhaltet auch die ggf. notwendige Versorgung der Entnahmestelle.

Die Berechnung dieser Leistung erfolgt je Zahnzwischenraum. Die Osteoplastik oder die Kronenverlängerung sowie die Tunnelierung als selbstständige Leistungen werden in der Leistung nach der Nummer 4136 beschrieben.

Die GOZ 4133 ist mit GKV-Versicherten im Falle von Rezessionsdeckungen oder bei fehlendem oder zu schmalem befestigtem Zahnfleisch grundsätzlich vereinbar, da die Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.

Als Zusatzleistung neben einer systematischen Parodontaltherapie nach Kassenvorschriften geht das jedoch nicht während der systematischen Behandlung nach Kassenrichtlinien.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Schmerzausschaltung nach GOZ 0080, 0090, 0100
+ Anwendung OP-Mikroskop nach GOZ 0110
+ Laser - Anwendung nach GOZ 0120
+ OP-Zuschlag nach GOZ 0520
+ Stillung einer Blutung nach GOZ 3050, 3060
+ Belagentfernung nach GOZ 4050, 4055
+ geschlossene PAR-Therpie nach GOZ 4070, 4075
+ Lappenoperation nach GOZ 4090, 4100
+ Auffüllen von parodontalen Knochendefekten nach GOZ 4110
+ Augmentation nach GOZ 9100
+ Verbandsplatte nach GOÄ 2700
+ Vestibulumplastik nach GOÄ 2675, 2676, 2677
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Position GOZ 4140 schließt keine Position neben sich aus!