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GOÄ 1508 - Entfernung von eingespießten Fremdkörpern

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund € 12,47

Die Entfernung eingespießter Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund wird mit dieser Position berechnet. Dabei handelt es sich nicht um einen operativen Eingriff, sondern z.B. um die Fischgräte, die gefasst und entfernt wird.

Handelt es sich eher um eine Operation könnten auch die deutlich besser bewerteten Fremdkörperentfernungen nach GOÄ 2009 oder GOÄ 2010 zutreffender sein,

Eine Anästhesie ist separat abzurechnen.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • es handelt sich hier nicht um einen operativen Eingriff!

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.