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GOZ 6230 - Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer € 23,28
Neben den Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 sind Leistungen nach den Nummern 6190 bis 6260 nicht berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 € 23,28
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 122c). € 25,44

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine Beratung über ein weiteres Thema auch zu dokumentieren und mit der GOÄ 1 abzurechnen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 4 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 6,0 damit stehen bis zu 10 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 3,0 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0303 - KFOV - Kieferorthopädische Verrichtungen.

  • Unser Kommentar
  • Kieferorthopädische Behandlungsmittel sind z.B. aktive Platten, Aktivatoren - im Volksmund auch "Spangen" oder "Klammern" genannt.

    In den Leistungen GOZ 6030 - 6080 ist dieser Schritt bereits inbegriffen,
    -> es sei denn 4 Jahre als Behandlungszeitraum sind überschritten oder
    -> es handelt sich um eine Urlaubs- oder Wochenendvertretung bei einem anderen Zahnarzt.

    Also kann die Leistung zusätzlich zu den Leistungen GOZ 6090, 6190, 6200, 6230, 6240, 6250 und 6260 abgerechnet werden. Werden allein Maßnahmen zum Offenhalten von Zahnlücken nach GOZ 6240 getroffen, so ist natürlich sie und nicht die 6230 anzusetzen.

  • BZÄK
  • Diese Gebührennummer beschreibt die Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, die nicht im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080 stehen.

    Sie ist je Kiefer berechnungsfähig.

    Maßnahmen zum Offenhalten einer Zahnlücke mittels eines Gerätes sind nicht nach dieser Nummer, sondern nach Nummer 6240 zu berechnen.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
    • Erschwerte Compliance
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-System ähnelt die BEMA 122 dieser Leistung.

Kieferorthopädische Behandlungsmittel sind z.B. aktive Platten, Aktivatoren - im Volksmund auch "Spangen" oder "Klammern" genannt.

In den Leistungen GOZ 6030 - 6080 ist dieser Schritt bereits inbegriffen,
-> es sei denn 4 Jahre als Behandlungszeitraum sind überschritten oder
-> es handelt sich um eine Urlaubs- oder Wochenendvertretung bei einem anderen Zahnarzt.

Also kann die Leistung zusätzlich zu den Leistungen GOZ 6090, 6190, 6200, 6230, 6240, 6250 und 6260 abgerechnet werden. Werden allein Maßnahmen zum Offenhalten von Zahnlücken nach GOZ 6240 getroffen, so ist natürlich sie und nicht die 6230 anzusetzen.

Diese Gebührennummer beschreibt die Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, die nicht im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080 stehen.

Sie ist je Kiefer berechnungsfähig.

Maßnahmen zum Offenhalten einer Zahnlücke mittels eines Gerätes sind nicht nach dieser Nummer, sondern nach Nummer 6240 zu berechnen.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
  • Erschwerte Compliance
  • u. v. m.

Im GKV-System ähnelt die BEMA 122 dieser Leistung.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ kieferorhtopädischer Behandlungsplan nach GOZ 0040
+ Dysfunktions - Beratung nach GOZ 6190
+ Funktionsstörungs-Gerät nach 6200
+ Kontrolle des Behandlungsverlaufs nach GOZ 6210
+ vorbereitende Maßnahmen nach GOZ 6220
+ Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlusts nach GOZ 6240
+ Beseitigung des Diastemas nach GOZ 6250
+ Eingliederung eines Aufbissbehelfs nach GOZ 7000 ff.
+ Beratung bei GOÄ 1 für anderes Thema
+ vollständige körperliche Untersuchung nach GOÄ 6
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- Kieferumformung nach GOZ 6030 - 6050
- Regelbisseinstellung nach GOZ 6060 - 6080