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Laserfluoreszenz zur Kariesdiagnostik - betriebswirtschaftlich mal durchgerechnet.
Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.
Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.
Wir nehmen für die betriebswirtschaftliche Berechnung einer Mundstrommessung hier mal folgende Daten an:
- Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
- Investitionskosten für Testgerät ca. € 2.800,-, abgeschrieben auf 5 Jahre, Einsatz 40 Mal im Jahr, ergibt tägliche Kosten von € 14,- pro Einsatztag.
- Wartungskosten für Testgerät ca. € 200,- pro Jahr, Einsatz 40 Mal im Jahr, ergibt € 5,- pro Einsatz
- Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute
Wer macht was und was kostet wie viel? |
klinischer Test |
Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt
auf: 90 Sekunden: € 2,47 Praxiskosten + € 1,80
Unternehmerlohn; ggf. Geräteauf-/abbau und Anbringung: 2 Minuten |
€ 6,41 |
Gerätekosten: Investition und Wartung: € 19,- |
€ 19,00 |
Untersuchung: 3 Minuten |
€ 12,81 |
Summe |
€ 38,22 |
Für die Materialtestung sollte eine Leistung gefunden werden, die im Durchschnittswert (Faktor 2,3) mehr als € 39,- wert ist, hier können erhebliche Kostensteigerungen durch teurere Geräte, längere Dauer und selteneren Einsatz entstehen.
* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.