Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

ANZEIGE

GOZ 9000 - Implantatbezogene Analyse

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes, des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, ggf. mit Hilfe einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer € 114,35
Bei Verwendung einer Röntgenmessschablone sind die Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 (ab 2012 erhebliche Leistungserweiterung!) € 69,85
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. -

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Planung auch zu dokumentieren.
  • Bohrschablonen nach 9003 oder Navigationsschablonen nach GOZ 9005, Fotos etc. ggf. zusätzlich anzusetzen.
  • die Planung pro Kiefer anzusetzen, hierbei unterschiedlichen Aufwand auch differenziert zu bemessen.
  • Heil- und Kostenpläne nach GOZ 0030, 0040 für Implantation und Zahnersatz zu trennen, um für mehr Übersicht selbst bei Änderungen in der Behandlungsplanung zu sorgen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 29 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 7,3 damit stehen bis zu 60 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 3,7 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0040 - DIm - Diagnostik für Implantologie.

  • Unser Kommentar
  • Da sich im Knochen, in den ein Implantat zu setzen ist, Nerven, Blutgefäße oder Hohlräume verbergen können, ist das millimetergenaue Planen bisweilen sehr wichtig.

    Implantate sind heute zumeist Schrauben aus Metall, an denen entweder direkt oder über einen separaten Aufbau Zahnersatz verankert werden kann. Es gibt sie in verschiedenen Formen, Längen und Durchmessern.

    Auch die Dicke der Schleimhaut und die Ausdehnung der auf mit dem Kiefer fest verwachsenen Schleimhaut können in der Implantatplanung von entscheidender Bedeutung sein, z.B. um später für eine gute Pflegbarkeit, Sprechfähigkeit und Ästhetik zu sorgen.

    Da jeder Behandler für seine Planung selbst verantwortlich ist und kein Rezept eines Vorbehandlers übernehmen kann, kann auch die Planung von einem Nachbehandler neu berechnet werden, wenn er die Leistung erbringt.

    Die Planungsarbeit wird hierbei pro Kiefer berechnet.

    Eventuell für die Planung notwendige Hilfsmittel, wie Röntgenbilder, Modelle, oder Fotografien sind als selbständige Leistungen zu erbringen und dann auch so abrechenbar.

    Die Verwendung von Röntgenschablonen ist eindeutig in der 9000 inbegriffen, die Herstellung der Schablonen jedoch nicht, sie soll separat berechnet werden.

    Eine virtuelle Implantatplanung ist hiermit nicht beschrieben, sie ist vergleichend nach § 6 Abs. 1 GOZ abzurechnen

  • BZÄK
  • Zur präoperativen diagnostischen Planung einer Implantation werden mittels verschiedener Parameter das Knochenangebot des Kiefers und die angrenzenden Weichgewebsstrukturen quantitativ beurteilt.

    Bestandteil der Leistung sind daneben auch die Auswertung von – ggf. fremden – Röntgenbildern und/oder anderen radiologischen Unterlagen sowie Kiefermodellen und Fotos, soweit sie der Festlegung der Implantatposition dienen.

    Die Verwendung einer individuellen Röntgenmessschablone zur diagnostischen Vorbereitung der Implantatposition ist bis auf die dabei entstehenden Material- und Laborkosten mit der Leistung abgegolten.

    Die Nummer 9000 ist berechnungsfähig vor und nach augmentativen Maßnahmen.

    Die Leistung ist auch berechnungsfähig, wenn nachfolgend eine lmplantatinsertion nicht erfolgt.

    Im Überweisungsfall ist die Leistung durch den nachbehandelnden Kollegen berechnungsfähig, auch wenn die Leistung bereits durch den Überweiser berechnet wurde.

    Die Leistung ist auch berechnungsfähig, wenn ausschließlich temporäre/orthodontische Implantate inseriert werden.

    Diese Planungsleistung umfasst nur die implantologisch- fachlich-zahnmedizinische Planung, die Kostenplanung ist separat berechnungsfähig.

    Alternative Implantatanalysen, z. B. unterschiedlichen Behandlungskonzept, können separat berechnet werden.

    Werden Implantate in beiden Kiefern geplant, ist die Gebührennummer zweimal berechnungsfähig.

    Die Herstellung der Röntgenmessschablone ist nicht Leistungsbestandteil und daher zuzüglich der Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.

    Die Abrechnungsbestimmung stellt ab auf die „Verwendung“ der Schablone, bei der begriffsnotwendig keine Material- und Laborkosten entstehen.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Zusätzliche Verwendung einer Röntgenmessschablone
    • Planung mehrerer Implantate in einem Kiefer
    • Planung bei anatomisch gefährdeten Nachbarstrukturen
    • Planung bei Defektversorgung
    • Umfangreiche Befundunterlagen
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Leistung nach der Nummer 9000 beschreibt die vor einer Implantation erforderliche Analyse und Vermessung des Kieferknochens.

    Die ggf. in diesem Zusammenhang eingesetzte individuelle Schablone wird auch als Röntgen(mess)schablone bezeichnet.

    Mit Hilfe dieser Schablone, in die Referenzkörper (z.B. Messkugeln) eingearbeitet sind, können radiologische Abstandsmessungen und Positionierungsbefunde für die individuelle Planung der Implantateinbringung genutzt werden.

    Die Kosten für die zahntechnische Herstellung dieser Schablone sind gesondert berechnungsfähig.

  • GKV & GOZ?
  • -

Da sich im Knochen, in den ein Implantat zu setzen ist, Nerven, Blutgefäße oder Hohlräume verbergen können, ist das millimetergenaue Planen bisweilen sehr wichtig.

Implantate sind heute zumeist Schrauben aus Metall, an denen entweder direkt oder über einen separaten Aufbau Zahnersatz verankert werden kann. Es gibt sie in verschiedenen Formen, Längen und Durchmessern.

Auch die Dicke der Schleimhaut und die Ausdehnung der auf mit dem Kiefer fest verwachsenen Schleimhaut können in der Implantatplanung von entscheidender Bedeutung sein, z.B. um später für eine gute Pflegbarkeit, Sprechfähigkeit und Ästhetik zu sorgen.

Da jeder Behandler für seine Planung selbst verantwortlich ist und kein Rezept eines Vorbehandlers übernehmen kann, kann auch die Planung von einem Nachbehandler neu berechnet werden, wenn er die Leistung erbringt.

Die Planungsarbeit wird hierbei pro Kiefer berechnet.

Eventuell für die Planung notwendige Hilfsmittel, wie Röntgenbilder, Modelle, oder Fotografien sind als selbständige Leistungen zu erbringen und dann auch so abrechenbar.

Die Verwendung von Röntgenschablonen ist eindeutig in der 9000 inbegriffen, die Herstellung der Schablonen jedoch nicht, sie soll separat berechnet werden.

Eine virtuelle Implantatplanung ist hiermit nicht beschrieben, sie ist vergleichend nach § 6 Abs. 1 GOZ abzurechnen

Zur präoperativen diagnostischen Planung einer Implantation werden mittels verschiedener Parameter das Knochenangebot des Kiefers und die angrenzenden Weichgewebsstrukturen quantitativ beurteilt.

Bestandteil der Leistung sind daneben auch die Auswertung von – ggf. fremden – Röntgenbildern und/oder anderen radiologischen Unterlagen sowie Kiefermodellen und Fotos, soweit sie der Festlegung der Implantatposition dienen.

Die Verwendung einer individuellen Röntgenmessschablone zur diagnostischen Vorbereitung der Implantatposition ist bis auf die dabei entstehenden Material- und Laborkosten mit der Leistung abgegolten.

Die Nummer 9000 ist berechnungsfähig vor und nach augmentativen Maßnahmen.

Die Leistung ist auch berechnungsfähig, wenn nachfolgend eine lmplantatinsertion nicht erfolgt.

Im Überweisungsfall ist die Leistung durch den nachbehandelnden Kollegen berechnungsfähig, auch wenn die Leistung bereits durch den Überweiser berechnet wurde.

Die Leistung ist auch berechnungsfähig, wenn ausschließlich temporäre/orthodontische Implantate inseriert werden.

Diese Planungsleistung umfasst nur die implantologisch- fachlich-zahnmedizinische Planung, die Kostenplanung ist separat berechnungsfähig.

Alternative Implantatanalysen, z. B. unterschiedlichen Behandlungskonzept, können separat berechnet werden.

Werden Implantate in beiden Kiefern geplant, ist die Gebührennummer zweimal berechnungsfähig.

Die Herstellung der Röntgenmessschablone ist nicht Leistungsbestandteil und daher zuzüglich der Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.

Die Abrechnungsbestimmung stellt ab auf die „Verwendung“ der Schablone, bei der begriffsnotwendig keine Material- und Laborkosten entstehen.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Zusätzliche Verwendung einer Röntgenmessschablone
  • Planung mehrerer Implantate in einem Kiefer
  • Planung bei anatomisch gefährdeten Nachbarstrukturen
  • Planung bei Defektversorgung
  • Umfangreiche Befundunterlagen
  • u. v. m.

Die Leistung nach der Nummer 9000 beschreibt die vor einer Implantation erforderliche Analyse und Vermessung des Kieferknochens.

Die ggf. in diesem Zusammenhang eingesetzte individuelle Schablone wird auch als Röntgen(mess)schablone bezeichnet.

Mit Hilfe dieser Schablone, in die Referenzkörper (z.B. Messkugeln) eingearbeitet sind, können radiologische Abstandsmessungen und Positionierungsbefunde für die individuelle Planung der Implantateinbringung genutzt werden.

Die Kosten für die zahntechnische Herstellung dieser Schablone sind gesondert berechnungsfähig.

-

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Heil- und Kostenplan nach GOZ 0030
+ Abformung für Situationsmodelle nach GOZ 0050, 0060
+ Eingehende Untersuchung nach GOZ 0010 oder GOÄ 6
+ Parodontalstatus nach GOZ 4000
+ Beratung nach GOÄ 1
+ Röntgenuntersuchungen nach GOÄ 5000 ff.
+ Implantat - Bohrschablone nach GOZ 9003
+ Implantat - Navigationsschablone nach GOZ 9005
+ virtuelle Implantatplanung vergleichend nach GOZ § 6 Abs. 1
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 9000 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.