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GOÄ 1479 - Ausspülen der Nasennebenhöhlen

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Ausspülen der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle von der natürlichen Öffnung oder künstlichen Öffnung aus - auch Spülung mehrerer dieser Höhlen, auch einschließlich Instillation von Arzneimitteln € 7,91

Werden mehrere Höhlen gespült, fällt die Position trotzdem nur einmal an!

Die Anästhesie, Eröffnung vom Mund nach GOÄ 1468 oder von der Nase nach GOÄ 1479 ist separat abzurechnen.

Nicht jedoch die Punktion nach GOÄ 1465, in ihr ist die Spülung bereits enthalten!

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Medikamente sind ggf. nach GOÄ separat berechenbar.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ GOÄ 1467, GOÄ 1468 Eröffnung der Kieferhöhle
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.