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GOZ 6130 - Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren
Leistungsbeschreibung | 2,3-fach |
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Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes | € 2,59 |
Vergütung 1988 - 2011 | € 2,58 |
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 126d). | € 5,65 |
Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!
Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 30 Sekunden zur Verfügung.
Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von
Faktor 10,7 damit stehen bis zu 2 Minuten zur Verfügung.
Die Praxis sollte als Regelfaktor 5,4 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.
Leistung in der eGOZ
Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.
Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!
Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0304 - BrAt - Brackets, Bänder, Attachments.
- Unser Kommentar
-
Ein kieferorthopädisches Band ist ein kleines Teil, das um den Zahn befestigt wird, um über einen Draht , eine Feder oder ein Gummiband eine gezielte Krafteinwirkung auf den Zahn zu ermöglichen, damit er gedreht, gekippt oder verschoben werden kann - oder um mit ihm als Verankerung andere Zähne zu bewegen.
Das Entfernen des Bandes ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch wieder die Befestigung in anderer Position ansetzbar, schließlich sind beide Handlungen dann selbständige Leistungen.
Die Entfernung der Klebereste die Politur sind inbegriffen, die Fluoridierung oder die häufig notwendige Belagentfernung jedoch nicht.
- BZÄK
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Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Bandes, das Entfernen von Kleberesten, das Polieren und gegebenenfalls die Versiegelung des Zahnes.
Zusätzlicher Aufwand:
- Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
- u.v.m.
- GKV & GOZ?
-
Im GKV-System ähnelt die BEMA 126 dieser Leistung.
Ein kieferorthopädisches Band ist ein kleines Teil, das um den Zahn befestigt wird, um über einen Draht , eine Feder oder ein Gummiband eine gezielte Krafteinwirkung auf den Zahn zu ermöglichen, damit er gedreht, gekippt oder verschoben werden kann - oder um mit ihm als Verankerung andere Zähne zu bewegen.
Das Entfernen des Bandes ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch wieder die Befestigung in anderer Position ansetzbar, schließlich sind beide Handlungen dann selbständige Leistungen.
Die Entfernung der Klebereste die Politur sind inbegriffen, die Fluoridierung oder die häufig notwendige Belagentfernung jedoch nicht.
Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Bandes, das Entfernen von Kleberesten, das Polieren und gegebenenfalls die Versiegelung des Zahnes.
Zusätzlicher Aufwand:
- Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
- u.v.m.
Im GKV-System ähnelt die BEMA 126 dieser Leistung.
typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!
Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.
Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.
In gleicher Sitzung + daneben möglich
+ daneben möglich |
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+ Fluoridierung nach GOZ 1020 |
+ Zahnreinigungsmaßnahmen nach GOZ 4050 ff. |
+ Röntgendiagnostik nach GOÄ 5000 |
+ und viele mehr |
/ - nicht möglich
- daneben nicht möglich |
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- die GOZ 6130 schließt selbst keine andere Leistung aus. |