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GOZ 4015a - mikrobiologische, immunologische Testverfahren, Speicheltests, aMMP-8Schnelltests, auch serologische Tests - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Messung auch zu dokumentieren.
  • Weiteres, wie z.B. eine Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Die Kosten für diese Verfahren differieren sehr stark, zudem sollten hier unserer Auffassung nach die externen Laborkosten in der Analogposition enthalten sein, um rechtssicher abzurechnen.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition bei reiner Erbringung in der Praxis vor:

Beschreibung Punkte

1-fach

 2,3-fach

4015a - mikrobiologische, immunologische Testverfahren, Speicheltests, aMMP-8Schnelltests, auch serologische Tests;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 7090 Versorgung des Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren;

270

 € 15,19

€ 34,93

Achtung: gliedern Sie bitte die Kosten weiterer Dienstleister ggf. bei der Auswahl der Vergleichsposition in die Kosten ein!

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Die im Titel der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Testverfahren stellen eine ganze Palette von  Testverfahren dar:

    Unterschiede im Untersuchungsziel:

    • Mikrobiologische Verfahren untersuchen mikroskopisch kleine Krankheitskeime wie Bakterien, Pilze oder Viren.
    • Immunologische Testverfahren können sowohl Krankheitskeime als auch Körperreaktionen auf Infektionen nachweisen.
    • aMMP-8-Schnelltests untersuchen die Anhäufung bestimmter in einer Knochenentzündung anzutreffender Enzyme.

    Unterschiede im Untersuchungsgut:

    • Speicheltests untersuchen Speichel.
    • serologische Tests untersuchen Blut, Blutserum oder Taschensekret.

    So unterschiedlich wie die Ziele oder das Untersuchungsgut sind jedoch auch die Umstände bei der Probenentnahme, -verarbeitung und -analyse.

    Auf manche Gebühren der GOÄ zur Laboratoriumsdiagnostik in der eigenen Praxis hat der Zahnarzt Zugriff. Verglichen mit den Kosten einer zahnärztlichen Praxis sind die Honorierungen dort jedoch derart niedrig, dass es nicht möglich sein dürfte, hier aus den roten Zahlen zu kommen. Zahnarztrechnung.info empfiehlt daher, die Leistungen nicht weiter aufzudröseln, sondern Materialien, Entnahme und Verarbeitung ggf. in einer Analogziffer zusammenzufassen. Gerade für Laboruntersuchungen droht mit Novellierung der GOÄ außerdem eine weitere Abwertung der dortigen Leistungen!

    Die GOZ erlaubt manche Materialabrechnung, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Mit dem Argument der Unzumutbarkeit eines Verbrauchsmaterials können bisweilen (rechtsunsicherer) weitere Verbrauchsmaterialien abgerechnet werden. Auch Kosten für zahntechnische Labore sind nach § 9 GOZ weiter zu reichen.

    Kosten für immunologische oder Blut - Labore sind jedoch nirgends erwähnt. Wir halten es daher für sicherer, die Fremdkosten in die Analogziffer einzubinden, im Sinne der Transparenz sollte evtl. der Rechnungsbeleg des Dienstleisters in Kopie trotzdem angelegt werden

    Da die Leistung weder in GOZ oder GOÄ enthalten ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "mikrobologische, immunologische Testverfahren, Speicheltests, aMMP-8Schnelltests, auch serologische Testverfahren"

    unter "Abschnitt E - Zahnfleischbehandlung"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Die im Titel der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Testverfahren stellen eine ganze Palette von  Testverfahren dar:

Unterschiede im Untersuchungsziel:

  • Mikrobiologische Verfahren untersuchen mikroskopisch kleine Krankheitskeime wie Bakterien, Pilze oder Viren.
  • Immunologische Testverfahren können sowohl Krankheitskeime als auch Körperreaktionen auf Infektionen nachweisen.
  • aMMP-8-Schnelltests untersuchen die Anhäufung bestimmter in einer Knochenentzündung anzutreffender Enzyme.

Unterschiede im Untersuchungsgut:

  • Speicheltests untersuchen Speichel.
  • serologische Tests untersuchen Blut, Blutserum oder Taschensekret.

So unterschiedlich wie die Ziele oder das Untersuchungsgut sind jedoch auch die Umstände bei der Probenentnahme, -verarbeitung und -analyse.

Auf manche Gebühren der GOÄ zur Laboratoriumsdiagnostik in der eigenen Praxis hat der Zahnarzt Zugriff. Verglichen mit den Kosten einer zahnärztlichen Praxis sind die Honorierungen dort jedoch derart niedrig, dass es nicht möglich sein dürfte, hier aus den roten Zahlen zu kommen. Zahnarztrechnung.info empfiehlt daher, die Leistungen nicht weiter aufzudröseln, sondern Materialien, Entnahme und Verarbeitung ggf. in einer Analogziffer zusammenzufassen. Gerade für Laboruntersuchungen droht mit Novellierung der GOÄ außerdem eine weitere Abwertung der dortigen Leistungen!

Die GOZ erlaubt manche Materialabrechnung, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Mit dem Argument der Unzumutbarkeit eines Verbrauchsmaterials können bisweilen (rechtsunsicherer) weitere Verbrauchsmaterialien abgerechnet werden. Auch Kosten für zahntechnische Labore sind nach § 9 GOZ weiter zu reichen.

Kosten für immunologische oder Blut - Labore sind jedoch nirgends erwähnt. Wir halten es daher für sicherer, die Fremdkosten in die Analogziffer einzubinden, im Sinne der Transparenz sollte evtl. der Rechnungsbeleg des Dienstleisters in Kopie trotzdem angelegt werden

Da die Leistung weder in GOZ oder GOÄ enthalten ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"mikrobologische, immunologische Testverfahren, Speicheltests, aMMP-8Schnelltests, auch serologische Testverfahren"

unter "Abschnitt E - Zahnfleischbehandlung"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.