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Dieser Abschnitt wendet sich offen an Zahnärzte

Natürlich können und sollen Patienten dies lesen, dies wissen. Wir brauchen verständige Patienten für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Welcher Patient geht zur Arbeit, ohne Gehalt zu bekommen? Auch Menschen, die in medizinischen Berufen arbeiten, können das nicht tun, trotz ihrer ethischen Einstellung.

Modernisierung, Fortbildung, zeitgemäße Technik - das alles hilft Patienten!

Treffen Sie eine abweichende Vereinbarung mit JEDEM Patienten!

Wenn Sie nicht dauernd im Hinterkopf rechnen wollen, und wenn Sie nicht zum Verkäufer hoch bewerteter Leistungen werden wollen, dann müssen Sie schnell damit beginnen, mit allen Patienten abweichende Vereinbarungen zu treffen.

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Seit 1988 wurden viele Honorare überhaupt nicht angehoben, die Inflation und Kostensteigerung betrug aber mehr als 60 %. Neue Geräte (z.B. Thermodesinfektoren) und neue verpflichtende Verfahren, wie QM, Validierungen, Elektrikerprüfungen, etc. haben zusätzlich zu einer Erhöhung der Praxiskosten geführt.

Bisher wird das durch weniger Einkommen für die Zahnarztfamilien, durch Kurzhalten des Personals, durch Vermeiden von Investitionen und leider auch bisweilen durch Verkaufen nicht notwendiger Leistungen oder durch Kürzung der Zeitvorgaben für die Prophylaxehelferin und Fließbandarbeit ausgeglichen. All dies macht Zahnmedizin nur schlechter. Ändern Sie das - heute!

Der Verordnungsgeber hat unserer Ansicht nach

  • viele Jahrzehnte seine Pflicht versäumt, die Gebühren an die Inflation anzupassen
  • versäumt, seinen Dienstbefohlenen (Beihilfeberechtigten) eine weiter entwickelte Medizin zu bezahlen
  • versäumt, den Privatversicherten, die durchschnittlich alle 12 Jahre mit einer Verdoppelung ihrer Versicherungsprämie rechnen müssen, auch eine entsprechend erhöhte Erstattung zu sichern,
  • versäumt, den hunderttausenden von Beschäftigten in zahnmedizinischen Praxen überhaupt eine Gehaltserhöhung zuzugestehen, statt dessen wurde sogar noch gekürzt.
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Zahnärzte in Deutschland sind nun an der Reihe:

  • machen Sie bessere Medizin! Die Fortbildungsverantaltungen in Deutschland sind leer, das hat seine Gründe: kein Geld, zu viel Zeit in der Praxis - Hamsterrad, Medizin nach Gebührentabelle statt anders herum!
    Besuchen Sie Fortbildungen und bieten Sie zeitgemäße Leistungen an!
  • Lösen Sie den investitionsstau in Ihrer Praxis auf!
    Oder arbeiten Sie bereits mit Mikroskop, DVT, Laser - jeden Tag?
  • Legen Sie Ihrem Personal auf das Grundgehalt von heute eine erfolgsabhängige Umsatzbeteiliung drauf! Sie arbeiten im lebensgefährlich infektiösen Bereich, sie haben mehr verdient, als gerade eben durchzukommen!

1. Stufe: Anhebung der GOZ auf Sozialhilfeniveau

5.

1, 2, 3 finden Sie hier und 4 finden sie hier.

Als Einstieg empfehlen wir Ihnen, alle Leistungen, die selbst von der GKV besser bezahlt werden, auf Höhe der entsprechenden Faktoren zu vereinbaren.

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Dann ändern Sie in Ihrer Software die Standardfaktoren für diese Leistungen entsprechend, so dass automatisch der angehobene, vereinbarte Faktor vom Programm verwendet wird, absenken können Sie das im Einzelfall immer noch.

Durch die abweichende Vereinbarung entfällt die Begründungspflicht. Seien Sie so nett, bei den Positionen, die von der GKV besser bezahlt werden, eine automatische Begründung einzufügen, wie z.B.

"Anhebung des Faktors bei deutlich schlechterer GOZ-Bewertung gegenüber der GKV-Leistung; abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ liegt vor."

Ihre Patienten werden immer wieder feststellen, dass es dann der PKV doch bisweilen zu peinlich ist, bei Kleinbeträgen die Faktorerhöhung nicht zu erstatten, selbst, wenn sie die 3,5 übersteigt.

Versorgen Sie weiterhin Ihre Kassenversicherten auf gutem Kassenniveau, wenn diese nichts zuzahlen wollen.

Aber: Auch Ihre Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, sie haben ihre eigenen Zuzahlungen, sie haben ihre eigenen Rechnungen!

Privatbehandlung nur noch mit abweichender Vereinbarung!

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2. Stufe: rechnen Sie frei ab!

Wenn Sie die erste Stufe hinter sich gebracht haben, dann haben Sie eventuell weniger Patienten. Denn obwohl Sie sicher nett und verständnisvoll gewesen sind: Es wird Menschen gegeben haben, die es nicht verstanden haben.

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Seien Sie beruhigt:

  • diese Patienten werden bei 65.000 Zahnärzten in Deutschland sicher weiter versorgt.
  • Sie, Ihre Familie, Ihr Personal und deren Familien, Ihre anderen Patienten, die geblieben sind:
    Sie alle hätten für die Patienten, die Ihre Praxis verlassen haben, bezahlt!

    Denn wenn Sie 1000 Leistungen mehr erbracht hätten für rote Zahlen, dann hätten alle verloren.
    Fühlen Sie sich also befreit!
  • Sie haben das Schwerste geschafft!

Wenn Sie also jetzt weniger Patienten haben, nehmen Sie sich mehr Zeit für die anderen, nehmen Sie sich Zeit für Fortbildungen, Praxisrenovierung, Investitionen.

Und nehmen Sie sich Zeit, nachzudenken:

  • wie viel Zeit benötige ich für welche Leistungen?
  • welche Leistungen habe ich im Trubel bisher nicht erbracht, welche Unterlassung hat meinen Patienten geschadet?
    Denn einen Index nicht abzunehmen, eine Erkrankung nicht frühzeitig zu erkennen...
  • stellen Sie neue Checklisten zusammen: was gehört für Sie zu einer Behandlung A, ... zu einer Behandlung X dazu? (Kurz & knackig, nicht verzetteln!)
    Welche Leistung ist sinnvoll oder anders herum: Für welche Unterlassung müssten Sie sich ggf. später Vorwürfe machen (lassen)?
  • Binden Sie Ihr Personal ein, die sind nicht doof!
  • Erstellen Sie dann eine neue Standardliste als abweichende Vereinbarung, fügen Sie hier Ihre Faktoren ein - und weichen Sie später auch mal häufiger nach unten ab, wenn es die Umstände erlauben, sagen Sie das Ihren Patienten auch vorher.
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§ 2 Absätze 1 + 2: abweichende Vereinbarung

Für die individuelle Vereinbarung gibt es sehr strenge Formvorschriften.

  • Da sie eine Vereinbarung auf Augenhöhe zwischen Zahnarzt und Patient darstellt, ist es besser, keinen Briefkopf Ihrer Praxis einzubauen.

Die Vereinbarung darf enthalten:

  • Titelzeile:

    Honorarvereinbarung

    nach § 2 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

    zwischen

    ___________________ und ___________________

  • Einleitungstext und Hinweis auf evtl. entfallenden Erstattungsanspruch:

    "Bei den folgenden Honorarleistungen wird die Höhe der Vergütung abweichend von der Gebührenordnung für Zahnärzte nach § 2.Abs. 1 und § 2 Abs. 2 vereinbart.
    Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet."
  • tabellarische Aufstellung mit

    - Gebührennummer - Gebührenbeschreibung - Betrag bei Faktor 2,3 in Euro - vereinbarter Steigerungsfaktor - Betrag bei Anwendung des vereinbarten Steigerungsfaktors in Euro

  • Unterschriftsbereich:

    Ort, Datum                                               Ort, Datum
    __________________________            ____________________________

Kein Wort mehr, keine zusätzlichen Erläuterungen, Bildchen oder sonst etwas. Alles andere kann die Vereinbarung ungültig machen!

Eventuell hält Ihr Abrechnungsprogramm ein solches Formular bereit, meistens muss man es aber mit jeder Position neu ausfüllen oder es enthält im ausgedruckten Zustand den Briefkopf der Praxis, das kann (je nach Richter) die Vereinbarung unwirksam machen!

Wir stellen Ihnen unten eine ausgefüllte Vorlage zur Verfügung.

Dokumentenvorlage

Die folgende Honorarvereinbarung können Sie herunterladen, anpassen und weiter verwenden:

Word-Format - OpenOffice-Format - pdf-Format