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GOÄ 2660 - operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Blutung

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Blutung im Mund-, Kiefer-Bereich durch Freilegung und Abbinden oder Umstechung des Gefäßes oder durch Knochenbolzung, als selbständige Leistung € 53,62

Das Freilegen und Abbinden oder Bolzen eines konservativ unstillbar blutenden Gefäßes hat einen klaren Beginn und ein klares Ende, es unterbricht die jeweilige Operation und ist daher immer eine selbständige Leistung. Es muss keine alleinige Leistung sein. Es wird nach GOÄ 2660 berechnet, hierbei fällt der OP-Zuschlag 442 an, wenn kein höherer Zuschlag abgerechnet werden kann.

Im Unterschied zur Blutstillung durch Umstechung oder Bolzung nach GOZ 3060 findet hier zusätzlich eine Freilegung des Gefäßes statt, daher ist die Leistung offensichtlich nicht identisch, sie ist auch deutlich höher bewertet.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den Zuschlag GOÄ 442 anzusetzen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ OP-Zuschlag 442
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.