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GOZ 6200 - Eingliederung von Hilfsmittel bei Funktionsstörungen

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen € 58,21
Neben den Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 sind Leistungen nach den Nummern 6190 bis 6260 nicht berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 € 58,21
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 121). € 25,52

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine Beratung über ein weiteres Thema auch zu dokumentieren und mit der GOÄ 1 abzurechnen.
  • wenn Sie Abformungen nehmen o.ä., ggf. die GOZ 6220 anzusetzen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 10 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 4,8 damit stehen bis zu 20 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,4 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0303 - KFOV - Kieferorthopädische Verrichtungen.

  • Unser Kommentar
  • Eine Dysfunktion ist eine "Fehlfunktion" oder "Fehlbewegung" (z.B. das Vorstrecken der Zunge beim Schlucken = infantiles - kindliches Schlucken) oder ein "Habit" (eine Angewohnheit, wie z.B. das Nägelkauen).

    Die Eingliederung eines Gerätes zur Beseitigung von Funktionsstörungen kann nicht neben den Leistungen Kieferumformung und Regelbisseinstellung nach GOZ 6030 ff. abgerechnet werden!

  • BZÄK
  • Diese Gebührennummer beschreibt die Eingliederung von Hilfsmitteln jeglicher Art (auch konfektioniert), die geeignet sind, Funktions- bzw. Verhaltensstörungen (Habits) abzustellen.

    Funktionsstörungen können Daumenlutschen, Lippenbeißen, Zungenpressen u. v. m. sein.

    Dabei sind neben der Eingliederung auch die Anleitung zum Gebrauch sowie die Verlaufskontrolle Leistungsbestandteil.

    Diese Gebührennummer ist im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.

    Die Kosten für die verwendeten Hilfsmittel sind als Zahntechnikkosten nach § 9 bzw. als Auslage nach § 4 Abs. 3 berechnungsfähig.

    Die Anfertigung und Eingliederung einer schiefen Ebene dient nicht der Beseitigung einer Funktionsstörung. Sie wird nach den Nummern 6220 und 6230 berechnet.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
    • Erschwerte Compliance
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • -

Eine Dysfunktion ist eine "Fehlfunktion" oder "Fehlbewegung" (z.B. das Vorstrecken der Zunge beim Schlucken = infantiles - kindliches Schlucken) oder ein "Habit" (eine Angewohnheit, wie z.B. das Nägelkauen).

Die Eingliederung eines Gerätes zur Beseitigung von Funktionsstörungen kann nicht neben den Leistungen Kieferumformung und Regelbisseinstellung nach GOZ 6030 ff. abgerechnet werden!

Diese Gebührennummer beschreibt die Eingliederung von Hilfsmitteln jeglicher Art (auch konfektioniert), die geeignet sind, Funktions- bzw. Verhaltensstörungen (Habits) abzustellen.

Funktionsstörungen können Daumenlutschen, Lippenbeißen, Zungenpressen u. v. m. sein.

Dabei sind neben der Eingliederung auch die Anleitung zum Gebrauch sowie die Verlaufskontrolle Leistungsbestandteil.

Diese Gebührennummer ist im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.

Die Kosten für die verwendeten Hilfsmittel sind als Zahntechnikkosten nach § 9 bzw. als Auslage nach § 4 Abs. 3 berechnungsfähig.

Die Anfertigung und Eingliederung einer schiefen Ebene dient nicht der Beseitigung einer Funktionsstörung. Sie wird nach den Nummern 6220 und 6230 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
  • Erschwerte Compliance
  • u. v. m.

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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ kieferorhtopädischer Behandlungsplan nach GOZ 0040
+ Dysfunktions - Beratung nach GOZ 6190
+ Kontrolle des Behandlungsverlaufs nach GOZ 6210
+ vorbereitende Maßnahmen nach GOZ 6220
+ Eingliederung von Behandlungsmitteln nach GOZ 6230
+ Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlusts nach GOZ 6240
+ Beseitigung des Diastemas nach GOZ 6250
+ Eingliederung eines Aufbissbehelfs nach GOZ 7000 ff.
+ Beratung bei GOÄ 1 für anderes Thema
+ vollständige körperliche Untersuchung nach GOÄ 6
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- Kieferumformung nach GOZ 6030 - 6050
- Regelbisseinstellung nach GOZ 6060 - 6080