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GOÄ 5037 - Bestimmung des Skelettalters
Leistungsbeschreibung | 1,8-fach |
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Bestimmung des Skelettalters - gegebenenfalls einschließlich Berechnung der prospektiven Endgröße, einschließlich der zugehörigen Röntgendiagnostik und gutachterlichen Beurteilung | € 31,48 |
Praxis - Tipps!
Denken Sie daran...
- die Aufnahme je Projektion zu berechnen, nicht pro Zahn.
- Den Befund zu dokumentieren, er ist Teil der Leistung.
- ggf. den Zuschlag für digitale Radiographie zu berücksichtigen und ihn ggf. als automatische Folgeleistung in Ihre Software zu integrieren, dann können Sie ihn nicht mehr vergessen ;-)
- Unser Kommentar
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Jede Aufnahme ist berechenbar, werden also mehrere Aufnahmen gemacht, so gilt auch hier das Einzelleistungsprinzip.
Nach den Vorschriften des Abschnitt A der GOÄ dürfen Röntgenleistungen nur bis zum 2,5-fachen der Grundgebühr berechnet werden, ab Faktor 1,8 besteht Begründungspflicht.
- BZÄK
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- GKV & GOZ?
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Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.
In der GKV findet sich eine ähnliche Leistung im BEMA mit der GKV-GOÄ 928.
- typische Probleme
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Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen hier Probleme bekannt werden.
- Textbausteine
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Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen hier Probleme bekannt werden.
Jede Aufnahme ist berechenbar, werden also mehrere Aufnahmen gemacht, so gilt auch hier das Einzelleistungsprinzip.
Nach den Vorschriften des Abschnitt A der GOÄ dürfen Röntgenleistungen nur bis zum 2,5-fachen der Grundgebühr berechnet werden, ab Faktor 1,8 besteht Begründungspflicht.
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Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.
In der GKV findet sich eine ähnliche Leistung im BEMA mit der GKV-GOÄ 928.
In gleicher Sitzung + daneben möglich
+ daneben möglich |
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+ Zuschlag GOÄ 5298 |
+ eigentlich alles |
/ - nicht möglich
- daneben nicht möglich |
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- die GOÄ 5037 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus. |