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BEMA 124 - Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je Sitzung

Ziffer Inhalt Punkte
124

Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je Sitzung

16
  1. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 ist eine Leistung nach Nr. 124 nicht abrechnungsfähig.

  2. Eine Leistung nach Nr. 124 ist bis zu zweimal abrechnungsfähig.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Punkte

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

29
  • nicht neben 119/120
  • maximal 2 mal berechenbar