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GOZ 1067a - lokale Anwendung von Medikamenten zur Parodontalprophylaxe mit einer individuell gefertigten Schiene - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine zuvor erfolgte Zahnreinigung auch anzusetzen. 
  • die Schienenherstellung ggf. nach GOZ 1057a zu berechnen.
  • eine ggf. erfolgende Fluoridierung zusätzlich zu berechnen.
  • das Medikament ist NICHT zusätzlich berechenbar und muss daher in der Analogposition rechnerisch enthalten sein.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 50,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte 1-fach  2,3-fach

1067a - lokale Anwendung von Medikamenten zur Parodontalprophylaxe mit einer individuell gefertigten Schiene;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals, auch retrograd, je Kanal

392  € 22,05 € 50,71

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Während der Verordnungsgeber in der GOZ 1030 lediglich die Anwendung von Medikamenten unter Zuhilfenahme einer Schiene für die Kariesvorbeugung beschreibt, fehlt eine solche Therapie für den Bereich der Vorbeugung von Zahnfleischerkrankungen (Parodontalprophylaxe).

    Die Bundeszahnärztekammer schlägt in paralleler Gestaltung zur GOZ 1030 und einer Analogziffer nun auch für den Bereich der Parodontalprophylaxe eine Aufteilung der Behandlung in Schienenherstellung und Anwendung der Medikamente vor. Dies ist nachvollziehbar, da z.B. so die Behandlungen ggf. kombinierbar sind und i.d.R. die Schienen nicht so häufig hergestellt werden müssen, wie medikamentös behandelt wird. Die Aufteilung macht also die Abrechnung präziser.

    Die nun in dieser vergleichenden Position enthaltenen Maßnahmen sind die Abdrucknahme für die Herstellung einer solchen Schiene und ihre spätere Anpasssung und Eingliederung. 

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt

    "lokale Anwendung von Medikamenten zur Parodontalprophylaxe mit einer individuell gefertigten Schiene"

    unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Während der Verordnungsgeber in der GOZ 1030 lediglich die Anwendung von Medikamenten unter Zuhilfenahme einer Schiene für die Kariesvorbeugung beschreibt, fehlt eine solche Therapie für den Bereich der Vorbeugung von Zahnfleischerkrankungen (Parodontalprophylaxe).

Die Bundeszahnärztekammer schlägt in paralleler Gestaltung zur GOZ 1030 und einer Analogziffer nun auch für den Bereich der Parodontalprophylaxe eine Aufteilung der Behandlung in Schienenherstellung und Anwendung der Medikamente vor. Dies ist nachvollziehbar, da z.B. so die Behandlungen ggf. kombinierbar sind und i.d.R. die Schienen nicht so häufig hergestellt werden müssen, wie medikamentös behandelt wird. Die Aufteilung macht also die Abrechnung präziser.

Die nun in dieser vergleichenden Position enthaltenen Maßnahmen sind die Abdrucknahme für die Herstellung einer solchen Schiene und ihre spätere Anpasssung und Eingliederung. 

Die Bundeszahnärztekammer führt

"lokale Anwendung von Medikamenten zur Parodontalprophylaxe mit einer individuell gefertigten Schiene"

unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Anwendung von Medikamenten ist nach der GOZ 1030 abzurechnen."

Für die GOZ 1030 ist eindeutig angegeben, dass dieser Medikamententräger die Kariesprophylaxe zum Thema hat, diese Angabe schließt die Abrechnung der GOZ 1030 in der Parodontalprophylaxe aus!

Aus der Tatsache aber, dass für einen ähnlichen Arbeitsvorgang eine eigene Leistungziffer existiert, ist bereits erkennbar dass es sich um eine eigene, selbständige Leistung handelt, die hier vollkommen korrekt nach GOZ § 6 vergleichend abgerechnet wurde. In der Analogabrechnung ist jedoch die Auswahl einer gleichwertigen Leistung bewusst dem Zahnarzt überlassen.

Die Rechnungslegung ist somit korrekt, die Rechnung zur Zahlung fällig.

Da ich bei Ihnen auf Erstattung von Kosten nach GOZ versichert bin, fordere ich Sie also auf, umgehend Ihrer Erstattungspflicht nachzukommen!

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.