Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

"Zu meinen Patienten habe ich ein gutes Verhältnis..."

Es ist sehr schön, wenn man das sagen kann und das sollte auch so bleiben.

Enttäuschung kann aber außerhalb der Praxis passieren und plötzlich haben Sie es nicht mehr mit dem Patienten zu tun, sondern mit seinem Patientenanwalt und der Rechtsschutzversicherung. Dann geht es schneller als man denkt, nur noch um Geld.

Das kann man auch heute nicht vermeiden und vor Gericht geht es dann nicht um Gerechtigkeit, sondern um Rechtsprechung, da brauch man dann eventuell ein dickes Fell und ein dickes Portemonnaie, denn - wie gesagt: Gerecht geht es da nicht notwendigerweise zu.

Die Haftpflichtversicherung zahlt hierbei in aller Regel nicht alles, sondern meist sehr wenig. Der durch die Versicherung beauftragte Anwalt hat es manchmal schwer, den Eindruck zu vermitteln, in erster Linie für den Zahnarzt zu arbeiten.

"Analogabrechnung brauch` ich nicht..."

"Ja und Laser - es ging immer ohne."

"Wir machen das seit Jahrzehnten so."

Mit gerichtsgutachterlicher Erfahrung dürfen wir Ihnen sagen:

Sie werden nicht verklagt für das was Sie getan haben - meistens jedenfalls.

Sie werden verklagt für das, was Sie unterlassen haben.

Aufklärungsrüge heißt das Ding, und diese Keule trifft fast immer.

Oder klären Sie Ihre Patienten über den Einsatz von Laser oder photodynamischer Therapie im Wurzelkanal auf, obwohl Sie das in Ihrer Praxis nicht anbieten?

Ohne Analogabrechnung verpassen Sie was!

Wenn Sie die vielen modernen oder althergebrachten Methoden nicht ausführen, die nur analog berechenbar sind, ist Ihre Therapie eingeschränkt. DAS  IST  FÜR  SIE  GEFÄHRLICH!

Sicher muss nicht jeder Zahnarzt alles machen. Der Katalog analoger Leistungen ist jedoch überaus bunt! Wir können uns nicht vorstellen, dass Sie z.B. nie Provisorien wieder eingliedern, die eine andere Praxis hergestellt und eingegliedert hat, in Vertretung oder im Notdienst zum Beispiel? Das können sie nur analog abrechnen, z.B. mit der GOZ 2275a oder GOZ 5145a!

Wenn Sie solche Leistungen einfach mit einer anderen Position abrechnen, ist das ggf. Abrechnungsbetrug, das sollte man vermeiden!

Wenn Sie sie gar nicht abrechnen, wäre das ggf. unlauterer Wettbewerb, außerdem sollten Sie das dann von Ihrem eigenen Gehalt abziehen und nicht bei der nächsten Gehaltsverhandlung mit Ihrem Personal knausern. An der Küste sagt man "der Fisch stinkt immer vom Kopf her," und da ist viel Wahres dran. Es ist die Aufgabe der Praxisleitung, die Geschicke zu lenken!

"Mich hat noch keiner verklagt."

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