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Entfernung von Zementresten durch einen anderen Zahnarzt/Kieferorthopäden - betriebswirtschaftlich
Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.
Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.
Wir nehmen hier mal folgende Daten an:
- Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
- Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, Jemand, der als Zahnarzt jährlich ein Einfamilienhaus an Umsatz macht (Kosten in dieser Höhe umwälzt, verwaltet und verantwortet), verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute
Wer macht was und was kostet wie viel? |
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Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: ca. 1 Minute € 2,47 Praxiskosten + € 1,80 Unternehmerlohn; |
€ 4,27 |
Zeitbedarf bei erschwerter Erreichbarkeit (emfpindliche Elemente eng daneben) für Zemententfernung, Glättung und Politur der Stelle pro Zahn: 4 Minuten |
€ 17,08 |
Summe |
€ 21,35 |
Für diese Arbeit sollte eine Leistung gefunden werden, die im Durchschnittswert (Faktor 2,3) ca. € 22,- wert ist.
* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.