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GOÄ 2156 - Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks € 62,07

Wenn das vereiterte Kiefergelenk eröffnet wird, wird dieser operative Eingriff mit der GOÄ 2118 honoriert.

Zusätzlich fällt ein OP-Zuschlag 442 an.

-

Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den OP-Zuschlag 442 zusätzlich anzusetzen

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ OP-Zuschlag 442
+ Verband nach GOÄ 204 u.ä.
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.