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Odontoplastik - betriebswirtschaftlich

Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.

Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.

Wir nehmen für diese Leistung hier mal folgende Daten an:

  • Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
  • Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der deutsche Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute.

 

Wer macht was und was kostet wie viel?

Zahnarzt (2,3)

Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: 60 Sekunden:   € 2,47 Praxiskosten + € 1,80 Unternehmerlohn;

€ 4,27

Materialverbrauch: Finierer

€ 5,00

NACH Lappenbildung und VOR Nahtverschluss: Ausformen des Zahnes zur Verbesserung der Hygienefähigkeit rotierend, Politur: 2 - 4 Minuten

 € 17,08

 Summe 

 € 26,35

Für diese Leistung sollte eine Leistung gefunden werden, die im Durchschnittswert (Faktor 2,3) ca. € 27,- wert ist.

Wir haben die Leistung hier so berechnet, dass ein OP-Zuschlag nicht notwendig ist und in aller Regel nicht gesteigert werden muss. Werden mehrere Zähne gleichzeitig operiert, kann der Faktor ggf. abgesenkt werden.

 

* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.