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BEMA 96 - Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen
Ziffer | Inhalt | Punkte |
---|---|---|
96a |
zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen |
57 |
96b |
zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen |
83 |
96c |
zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen |
115 |
Mit einer Leistung nach Nr. 96 sind folgende Leistungen
abgegolten: |
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Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
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