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Kontrolle des Übungserfolgs nach 1010 mehr als dreimalig im Jahr - betriebswirtschaftlich
Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.
Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.
Wir nehmen für die betriebswirtschaftliche Berechnung der Kontrolle des Übungserfolges hier mal folgende Daten an:
- Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
- Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute
Wer macht was und was kostet wie viel? |
durch Helferin(Faktor 1,8) |
durch Zahnarzt (Faktor 2,3) |
Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt
auf: 30 Sekunden: € 2,47 Praxiskosten + € 1,80
Unternehmerlohn; ggf. Geräteauf-/abbau und Anbringung: 2 Minuten |
€ 2,14 |
€ 2,14 |
Kontrolle mindestens 15 Minuten |
€ 50,13 |
€ 64,05 |
Summe |
€ 52,27 |
€ 66,19 |
15 Minuten Dauer der GOZ 1010 erscheinen mit einer Honorierung von € 13,- bei Faktor 2,3 (Zahnarzt) vollkommen realitätsfern. Daher kann ein Vergleich unmöglich mit der GOZ 1010 erfolgen!
Für die Kontrolle des Übungserfolgs nach GOZ 1010 sollte eine Leistung gefunden werden, die im Durchschnittswert (Faktor 2,3) mehr als € 67,- wert ist, eine Absenkung des Faktors ist ja problemlos möglich.
* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.