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GOZ 0070 - Vitalitätsprüfung

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung € 6,47
Vergütung 1988 - 2011 € 6,46
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 08 - Vipr) € 6,80

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Faktorerhöhungen können unverhältnismäßig mehr Arbeit nach sich ziehen. Es kann dann vorteilhaft sein, wenn die gleiche Begründung für mehrere Leistungen vorliegt, dann muss für mehrere Leistungen nur ein Mal nachbegründet werden.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Rüstzeit, die Durchführung und Dokumentation steht mit Faktor 2,3 etwa 1 Minute zur Verfügung.

Wir empfehlen, um z.B. um mehrere Zähne prüfen und dokumentieren zu können, Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung von

Faktor 4,6, damit stehen bis zu 2 Minuten für die Untersuchung zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,3 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0020 - Sens - Sensibilitätsprüfung.

  • Unser Kommentar
  • Ob ein Zahn noch lebendig reagiert oder ob festgestellt wird, dass er abgestorben ist, hat entscheidenden Einfluss auf die nächsten Therapieschritte.

    Die Prüfung der Lebendigkeit kann an einem oder mehreren Zähnen vorgenommen werden, es bleibt dabei: sie ist nur ein Mal je Sitzung berechnungsfähig.

    Die Bundeszahnärztekammer führt in ihrem Kommentar mögliche Erschwernisse bei der Ausführung an, mittels derer eine Faktorerhöhung begründet werden können.

    Faktorerhöhungen derartig niedrig bewerteter Leistungen sind jedoch betriebswirtschaftlich i.d.R. eher schädlich als nützlich!

    s.a. Faktorerhöhungen

  • BZÄK
  • Die Überprüfung der Sensibilität eines Zahnes bzw. der Vitalität der Pulpa kann mittels verschiedener Methoden erfolgen.

    Die Prüfung kann an einem, mehreren oder allen Zähnen durchgeführt werden. Der Reaktionsvergleich mit anderen Zähnen in derselben Sitzung ist abgegolten. Auch bei der Anwendung unterschiedlicher Methoden ist die Testung nur einmal berechenbar.

    Die Vitalitätsprobe kann im Verlauf einer Behandlung an unterschiedlichen Behandlungstagen erneut erforderlich werden.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Höhere Anzahl der überprüften Zähne
    • Mehrfache (Vergleichs-)Testungen
    • Anwendung verschiedener Testmethoden
    • Erhöhter Zeitaufwand z. B. bei retrahierter Pulpa, bei traumatisiertem Zahn
    • Erhöhter Zeitaufwand bei überkronten Zähnen
    • Probetrepanation
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Ausgehend von in der Anwendungspraxis strittigen Einzelfällen stellt die vorgenommene Ergänzung klar, dass die Leistung nach der Nummer 0070 in einer Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist.

  • GKV & GOZ?
  • Die GOZ 0070 entspricht im Wesentlichen der BEMA 8.

    Sie wäre daher beim gesetzlich Versicherten nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens privat abrechenbar.

Ob ein Zahn noch lebendig reagiert oder ob festgestellt wird, dass er abgestorben ist, hat entscheidenden Einfluss auf die nächsten Therapieschritte.

Die Prüfung der Lebendigkeit kann an einem oder mehreren Zähnen vorgenommen werden, es bleibt dabei: sie ist nur ein Mal je Sitzung berechnungsfähig.

Die Bundeszahnärztekammer führt in ihrem Kommentar mögliche Erschwernisse bei der Ausführung an, mittels derer eine Faktorerhöhung begründet werden können.

Faktorerhöhungen derartig niedrig bewerteter Leistungen sind jedoch betriebswirtschaftlich i.d.R. eher schädlich als nützlich!

s.a. Faktorerhöhungen

Die Überprüfung der Sensibilität eines Zahnes bzw. der Vitalität der Pulpa kann mittels verschiedener Methoden erfolgen.

Die Prüfung kann an einem, mehreren oder allen Zähnen durchgeführt werden. Der Reaktionsvergleich mit anderen Zähnen in derselben Sitzung ist abgegolten. Auch bei der Anwendung unterschiedlicher Methoden ist die Testung nur einmal berechenbar.

Die Vitalitätsprobe kann im Verlauf einer Behandlung an unterschiedlichen Behandlungstagen erneut erforderlich werden.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Höhere Anzahl der überprüften Zähne
  • Mehrfache (Vergleichs-)Testungen
  • Anwendung verschiedener Testmethoden
  • Erhöhter Zeitaufwand z. B. bei retrahierter Pulpa, bei traumatisiertem Zahn
  • Erhöhter Zeitaufwand bei überkronten Zähnen
  • Probetrepanation
  • u. v. m.

Ausgehend von in der Anwendungspraxis strittigen Einzelfällen stellt die vorgenommene Ergänzung klar, dass die Leistung nach der Nummer 0070 in einer Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist.

Die GOZ 0070 entspricht im Wesentlichen der BEMA 8.

Sie wäre daher beim gesetzlich Versicherten nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens privat abrechenbar.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Typische Probleme sind uns hierzu noch nicht bekannt, bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie andere Erfahrung machen!

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Untersuchungs- und Beratungsleistungen GOÄ 1, 2, 3, 4, 5, etc.
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 0070 schließt keine andere Leistung aus
- das Testmittel ist nicht separat berechenbar