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GOÄ 5060 - Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenks

Leistungsbeschreibung 1,8-fach
Konstrastuntersuchung eines Kiefergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Konstrastmitteleinbringung - gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) € 52,46

Jede Aufnahme ist berechenbar, werden also mehrere Aufnahmen z.B. bei geändertem Befund (vor/nach Behandlung) gemacht, so gilt auch hier das Einzelleistungsprinzip.

Nach den Vorschriften des Abschnitt A der GOÄ dürfen Röntgenleistungen nur bis zum 2,5-fachen der Grundgebühr berechnet werden, ab Faktor 1,8 besteht Begründungspflicht.

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Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Anästhesie des Stichkanals, die Injektion des Kontrastmittels sind inbegriffen!
  • Die Kosten für Kontrastmittel auf Bariumbasis sind enthalten.
  • Den Befund zu dokumentieren, er ist Teil der Leistung.
  • ggf. den Zuschlag für digitale Radiographie zu berücksichtigen und ihn ggf. als automatische Folgeleistung in Ihre Software zu integrieren, dann können Sie ihn nicht mehr vergessen ;-)

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Zuschlag GOÄ 5298
+ eigentlich alles

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOÄ 5060 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.