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GOZ 9040 - Freilegen eines Implantats, Einfügen eines Aufbauelements

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem € 80,98
Vergütung 1988 - 2011 € 41,39
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. -

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Zahnfleischformer und prothetische Hilfsteile anzusetzen.
  • Zahnfleischplastiken ggf. separat zu berechnen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 13 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 3,4 damit stehen bis zu 20 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,3 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0540 - Im - Implantologie.

  • Unser Kommentar
  • Häufig heilen Implantate "gedeckt" ein, d.h. sie sind unter dem Zahnfleisch verborgen.

    Für ihre Freilegung ist dann also ein kleiner operativer Eingriff nötig, dabei wird eine Verschlussschraube aus dem Implantat entfernt und ein Zahnfleischformer (Gingivaformer), ein Pfosten für die Abformung oder ein endgültiger Pfosten wird eingesetzt.

    Geht der Aufwand über das eröffnen und ortsgleiche Vernähen hinaus, muss also Zahnfleisch bewegt und anders vernäht werden, kann zusätzlich die plastische Deckung nach GOZ 3100 erfüllt sein, auch eine Mundvorhofplastik nach GOZ 3240 ist in der GOZ 9040 nicht inbegriffen und ist ggf. separat anzusetzen.

    Da die Leistungsbeschreibung von "einem oder mehreren Aufbauelementen" spricht, was z.B. nach Einbringung eines (zweiteiligen) Abformpfostens der Fall ist, ist die Leistung damit abgeschlossen. Ein Austauschen des Abformpfostens gegen einen Gingivaformer erfüllt daher ja prinzipiell die Leistungsbeschreibung der GOZ 9050 - ihre Abrechnung in gleicher Sitzung wird jedoch durch die Abrechnungsbestimmung zur GOZ 9050 ausgeschlossen.

  • BZÄK
  • Implantate werden nach ihrer knöchernen subgingivalen Einheilung in der zweiten Behandlungsphase für die prothetische Versorgung freigelegt.

    Dabei wird die Gingiva oberhalb des Implantatkopfes chirurgisch entfernt.

    Die Implantat-Verschlussschraube wird nach der Exzision der darüber liegenden Schleimhaut entfernt und in der Regel durch einen Gingivaformer o. Ä. ersetzt.

    Durch diese Maßnahme bildet sich um den Hals des freigelegten Implantats oder eines zusätzlichen Aufbauelements (Abutment) eine natürliche Gingivamanschette.

    Art und Anzahl dieser Aufbauelemente variieren zwischen den unterschiedlichen Implantatsystemen.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Schwierige Lokalisation des eingeheilten Implantats
    • Zusätzlicher Einsatz der Navigationsschablone
    • Besonders dicke Schleimhaut
    • Erschwerter klinischer Zugang
    • Besonderes Equipment zur Freilegung (z. B. Schleimhautstanze)
    • Erhöhter Zeitaufwand zur Blutstillung
    • Zusätzliche medikamentöse Applikation in den Implantathohlraum
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Leistung nach der Nummer 9040 beinhaltet neben dem Freilegen des Implantats auch das Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.B. Gingivaformer) bei einem zweiphasigen Implantatsystem.

  • GKV & GOZ?
  • -

Häufig heilen Implantate "gedeckt" ein, d.h. sie sind unter dem Zahnfleisch verborgen.

Für ihre Freilegung ist dann also ein kleiner operativer Eingriff nötig, dabei wird eine Verschlussschraube aus dem Implantat entfernt und ein Zahnfleischformer (Gingivaformer), ein Pfosten für die Abformung oder ein endgültiger Pfosten wird eingesetzt.

Geht der Aufwand über das eröffnen und ortsgleiche Vernähen hinaus, muss also Zahnfleisch bewegt und anders vernäht werden, kann zusätzlich die plastische Deckung nach GOZ 3100 erfüllt sein, auch eine Mundvorhofplastik nach GOZ 3240 ist in der GOZ 9040 nicht inbegriffen und ist ggf. separat anzusetzen.

Da die Leistungsbeschreibung von "einem oder mehreren Aufbauelementen" spricht, was z.B. nach Einbringung eines (zweiteiligen) Abformpfostens der Fall ist, ist die Leistung damit abgeschlossen. Ein Austauschen des Abformpfostens gegen einen Gingivaformer erfüllt daher ja prinzipiell die Leistungsbeschreibung der GOZ 9050 - ihre Abrechnung in gleicher Sitzung wird jedoch durch die Abrechnungsbestimmung zur GOZ 9050 ausgeschlossen.

Implantate werden nach ihrer knöchernen subgingivalen Einheilung in der zweiten Behandlungsphase für die prothetische Versorgung freigelegt.

Dabei wird die Gingiva oberhalb des Implantatkopfes chirurgisch entfernt.

Die Implantat-Verschlussschraube wird nach der Exzision der darüber liegenden Schleimhaut entfernt und in der Regel durch einen Gingivaformer o. Ä. ersetzt.

Durch diese Maßnahme bildet sich um den Hals des freigelegten Implantats oder eines zusätzlichen Aufbauelements (Abutment) eine natürliche Gingivamanschette.

Art und Anzahl dieser Aufbauelemente variieren zwischen den unterschiedlichen Implantatsystemen.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Schwierige Lokalisation des eingeheilten Implantats
  • Zusätzlicher Einsatz der Navigationsschablone
  • Besonders dicke Schleimhaut
  • Erschwerter klinischer Zugang
  • Besonderes Equipment zur Freilegung (z. B. Schleimhautstanze)
  • Erhöhter Zeitaufwand zur Blutstillung
  • Zusätzliche medikamentöse Applikation in den Implantathohlraum
  • u. v. m.

Die Leistung nach der Nummer 9040 beinhaltet neben dem Freilegen des Implantats auch das Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.B. Gingivaformer) bei einem zweiphasigen Implantatsystem.

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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesieleistungen nach GOZ 0080, 0090, 0100
+ Stillung einer übermäßigen Blutung nach GOZ 3050
+ plastische Deckung nach GOZ 3100
+ Vestibulumplastik, Gingivaextensionsplastik nach GOZ 3240
+ Lappenplastik nach GOÄ 2381, 2382
+ Röntgenuntersuchungen nach GOÄ 5000 ff.
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 9040 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.
- die Abrechnungsbestimmung zur 9050 schließt ihre Abrechnung neben der 9040 aus.