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subgingivale nichtchirurgische Belagsentfernung im Rahmen der PZR - betriebswirtschaftlich
Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.
Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.
Wir nehmen für die betriebswirtschaftliche Berechnung der subgingivalen nichtchirurgischen Belagsentfernung im Rahmen der PZR hier mal folgende Daten an:
- Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
- Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute
Wer macht was und was kostet wie viel? |
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Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: 10 Sekunden: € 2,47 Praxiskosten + € 1,80 Unternehmerlohn; keine Berechnung, denn der Termin wurde breits für die PZR gemacht. |
€ 0,00 |
Entfernung harter und weicher Beläge, auch interdental, auch im schwerer zugänglichen Backenzahnbereich, nachfolgend Politur, ggf. in mehreren Stufen: pro Zahn 50 Sekunden: € 3,56 |
€ 3,56 |
Summe |
€ 3,56 |
Für diese Leistung sollte eine Leistung gefunden werden, die bei zahnärztlicher Erbringung im Durchschnittswert (Faktor 2,3) mehr als ca. € 3,60 pro Zahn oder Implantat oder Brückenkörper etc. wert ist.
Wird die Leistung durch eine Helferin ausgeführt, kann der Faktor z.B. auf 1,8 abgesenkt werden, im Einzelfall ist eine weitere Absenkung möglich, im Ausnahmefall auch eine weitere Steigerung.
* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.