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GOZ 1075a - zahnärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung einer Verbandsplatte nach GOÄ 2700 - noch nicht BZÄK
Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info
Beschreibung | Kriterium erfüllt? |
---|---|
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? | NEIN. |
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? | Ja, in keiner enthalten. |
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? | Ja. |
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? | Ja. |
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? | Ja, ist es nicht. |
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? | Ja, ist nicht immer nötig. |
6 Stufen statt Zweiklassenmedizin
Mehr zum 6-Stufen-Konzept finden Sie hier.
1 Basis | 2 Basis+ | 3 frei & gut | 4 optimal | 5 perfekt | 6 traumhaft |
(+) | (+) | + | + | + | ++ |
- nicht enthalten (-) nicht regulär enthalten (+) beschränkt enthalten + enthalten ++ in komplexerer Variante
Höhere Stufen z.B. ggf. inkl.:
+ Mundvorbereitung
+ Material / Verfahren
+ Mehraufwand bei Anpassung
Praxis - Tipps!
Denken Sie daran...
- die GOÄ 2700 zusätzlich anzusetzen.
- das Abformmaterial abzurechnen.
- die Laborkosten abzurechnen.
Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...
Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.
Unser Vorschlag für eine Analogposition
Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 18,-.
Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:
Beschreibung | Punkte | 1-fach | 2,3-fach |
0175a - zahnärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Verbandsplatte nach GOÄ 2700; Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer; entsprechend GOZ 2310: Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone |
145 | € 8,16 | € 18,76 |
Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!
- Unser Kommentar
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Die GOZ und die GOÄ sind in Feinheiten manchmal auslegungsbedürftig, zumeist muss man jedoch den Verordnungstext wörtlich nehmen.
Der Verordnungsgeber hat in der GOÄ 2700 lediglich die Eingliederung einer Verbandsplatte beschrieben. Wie aber das Implantat in der implantatgetragenen Krone nach GOZ 2200 nicht enthalten ist, fehlt es in der GOÄ 2700 auch an der Abformung für die Schiene und ihre Herstellung, dies sind Arbeitsschritte, wie sie in anderen Gebührenordnungspositionen eindeutig beschrieben sind, wenn gemeint ist, dass sie enthalten sein sollen. Sie fehlen aber in der GOÄ 2700.
Die nun in dieser vergleichenden Position enthaltenen Maßnahmen sind die Abdrucknahme für die Herstellung einer solchen Schiene und die Beauftragung zur Herstellung.
- BZÄK
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Die Bundeszahnärztekammer führt
"zahnärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers"
NOCH NICHT
in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.
Die Notwendigkeit, diese Arbeit analog zu berechnen ergibt sich aus den gleichen Begleitumständen, wie bei der GOZ 1035a oder der GOZ 9002a.
- GKV & GOZ?
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Die GOZ und die GOÄ sind in Feinheiten manchmal auslegungsbedürftig, zumeist muss man jedoch den Verordnungstext wörtlich nehmen.
Der Verordnungsgeber hat in der GOÄ 2700 lediglich die Eingliederung einer Verbandsplatte beschrieben. Wie aber das Implantat in der implantatgetragenen Krone nach GOZ 2200 nicht enthalten ist, fehlt es in der GOÄ 2700 auch an der Abformung für die Schiene und ihre Herstellung, dies sind Arbeitsschritte, wie sie in anderen Gebührenordnungspositionen eindeutig beschrieben sind, wenn gemeint ist, dass sie enthalten sein sollen. Sie fehlen aber in der GOÄ 2700.
Die nun in dieser vergleichenden Position enthaltenen Maßnahmen sind die Abdrucknahme für die Herstellung einer solchen Schiene und die Beauftragung zur Herstellung.
Die Bundeszahnärztekammer führt
"zahnärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers"
NOCH NICHT
in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.
Die Notwendigkeit, diese Arbeit analog zu berechnen ergibt sich aus den gleichen Begleitumständen, wie bei der GOZ 1035a oder der GOZ 9002a.
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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!
Kostenerstatter: "Herstellung der Verbandsplatte ist in der GOÄ 2700 inbegriffen..."
Die
Leistungen, die eine Zahnarztpraxis erbringen muss, um eine Verbandsplatte
herzustellen oder herstellen zu lassen, deren postoperative Anwendung mit der
GOÄ 2700 beschrieben ist, sind in keiner Leistungsposition der GOZ oder GOÄ
beschrieben.
Bisweilen findet die Herstellung einer solchen Schablone z.B.
aus logistischen Gründen auch in einer anderen Praxis (Überweiser) als
die postoperative Anwendung der selben Verbandsplatte (Chirurg) statt.
Beide Praxen erbringen dann Leistungen, beide Praxen müssen dafür ein Honorar
erhalten.
Es handelt sich also unverkennbar um eine eigene, selbständige Leistung, die
hier vollkommen korrekt nach GOZ § 6 vergleichend abgerechnet wurde.
Da ich
bei Ihnen auf Erstattung von Kosten nach GOZ versichert bin, fordere ich Sie
also auf, umgehend Ihrer Erstattungspflicht nachzukommen!