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BEMA 99 - Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen
Ziffer | Inhalt | Bewertung |
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99a |
Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers |
19 Punkte |
99b |
Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse |
1/2 Punkte der 96 oder 97 |
99c |
Weitergehende Maßnahmen |
3/4 Punkte der entspr. Behandlung |
|
Genehmigte Heil- und Kostenpläne, auf denen Teilleistungen (Nrn. 22, 94 a, 94 b, 99) und Leistungen nach der Nr. 7 b ohne das Hinzutreten weiterer Leistungen abgerechnet werden, macht der Zahnarzt bei seiner Abrechnung besonders kenntlich. Soweit der Zahnarzt erklären kann, warum es nicht zur Vollendung der vorgesehenen Leistungen gekommen ist, vermerkt er dies auf dem Heil- und Kostenplan. Die KZV rechnet diese Heil- und Kostenpläne gesondert ab.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
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