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GOZ 6260 - Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes
Leistungsbeschreibung | 2,3-fach |
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Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen, als selbständige Leistung | € 142,29 |
Neben den Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 sind Leistungen nach den Nummern 6190 bis 6260 nicht berechnungsfähig. | |
Vergütung 1988 - 2011 | € 142,29 |
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. | - |
Praxis - Tipps!
Denken Sie daran...
- eine Beratung über ein weiteres Thema auch zu dokumentieren und mit der GOÄ 1 abzurechnen.
Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!
Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 34 Minuten zur Verfügung.
Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von
Faktor 5,8 damit stehen bis zu 60 Minuten zur Verfügung.
Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,9 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.
Leistung in der eGOZ
Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.
Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!
Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0303 - KFOV - Kieferorthopädische Verrichtungen.
- Unser Kommentar
-
Wenn ein Zahn im Laufe seiner Entwicklung nicht regelrecht aus dem Kiefer kommt, sondern teilweise oder ganz bedeckt bleibt, muss er bisweilen in den Zahnbogen eingegliedert werden.
In den Leistungen GOZ 6030 - 6080 ist dieser Schritt bereits inbegriffen,
-> es sei denn 4 Jahre als Behandlungszeitraum sind überschritten oder
-> es handelt sich um eine Urlaubs- oder Wochenendvertretung bei einem anderen Zahnarzt.Also kann die Leistung zusätzlich zu den Leistungen GOZ 6090, 6190, 6200, 6230, 6240, 6250 und 6260 abgerechnet werden.
Die chirurgische Vorbereitung, die manchmal nötig ist, wird z.B. nach der GOZ 3260 abgerechnet. Hierbei wird der Chirurg evtl. schon das Bracket nach GOZ 6100 kleben.
- BZÄK
-
Die Gebührennummer beschreibt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen zu erreichen.
Hierzu können ggf. auch chirurgische Maßnahmen notwendig werden, die gesondert berechnet werden.
Die Leistung ist nur als selbstständige kieferorthopädische Maßnahme und daher nicht neben den Nummern 6030 bis 6080 berechnungsfähig.
Die Gebührennummer findet auch Anwendung für eine für die weitere therapeutische Versorgung notwendige Extrusion eines Zahnes.
Zusätzlicher Aufwand:
- Erschwerte Compliance
- Ausmaß der Zahnverlagerung
- Erschwerte Gewebereaktion
- u. v. m.
- GKV & GOZ?
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Wenn ein Zahn im Laufe seiner Entwicklung nicht regelrecht aus dem Kiefer kommt, sondern teilweise oder ganz bedeckt bleibt, muss er bisweilen in den Zahnbogen eingegliedert werden.
In den Leistungen GOZ 6030 - 6080 ist dieser Schritt bereits inbegriffen,
-> es sei denn 4 Jahre als Behandlungszeitraum sind überschritten
oder
-> es handelt sich um eine Urlaubs- oder Wochenendvertretung bei
einem anderen Zahnarzt.
Also kann die Leistung zusätzlich zu den Leistungen GOZ 6090, 6190, 6200, 6230, 6240, 6250 und 6260 abgerechnet werden.
Die chirurgische Vorbereitung, die manchmal nötig ist, wird z.B. nach der GOZ 3260 abgerechnet. Hierbei wird der Chirurg evtl. schon das Bracket nach GOZ 6100 kleben.
Die Gebührennummer beschreibt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen zu erreichen.
Hierzu können ggf. auch chirurgische Maßnahmen notwendig werden, die gesondert berechnet werden.
Die Leistung ist nur als selbstständige kieferorthopädische Maßnahme und daher nicht neben den Nummern 6030 bis 6080 berechnungsfähig.
Die Gebührennummer findet auch Anwendung für eine für die weitere therapeutische Versorgung notwendige Extrusion eines Zahnes.
Zusätzlicher Aufwand:
- Erschwerte Compliance
- Ausmaß der Zahnverlagerung
- Erschwerte Gewebereaktion
- u. v. m.
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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!
Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.
Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.
In gleicher Sitzung + daneben möglich
+ daneben möglich |
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+ chirurgische Freilegung zur kfo Einordnung nach GOZ 3260 |
+ Kleben eines Brackets nach GOZ 6100 |
+ Eingliederung eines Bandes nach GOZ 6120 |
+ Dysfunktions - Beratung nach GOZ 6190 |
+ Funktionsstörungs-Gerät nach 6200 |
+ Kontrolle des Behandlungsverlaufs nach GOZ 6210 |
+ vorbereitende Maßnahmen nach GOZ 6220 |
+ Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln nach GOZ 6230 |
+ Beseitigung des Diastemas nach GOZ 6250 |
+ Eingliederung eines Aufbissbehelfs nach GOZ 7000 ff. |
+ Beratung bei GOÄ 1 für anderes Thema |
+ vollständige körperliche Untersuchung nach GOÄ 6 |
+ und viele mehr |
/ - nicht möglich
- daneben nicht möglich |
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- Kieferumformung nach GOZ 6030 - 6050 |
- Regelbisseinstellung nach GOZ 6060 - 6080 |