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GOZ 2400 - elektrometrische Längenbestimmung

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals € 9,05
Die Leistung nach der Nummer 2400 ist je Wurzelkanal höchstens zweimal je Sitzung berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 € 9,05
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. -

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die 2400 ist je Kanal bis zu zweimal je Sitzung abrechenbar. Auch in Folgesitzungen ist sie erneut abrechenbar.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Vorbereitung und jeweilige Durchführung der elektronischen Längenmessung, steht mit Faktor 2,3 gut 1 Minute zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 4,6 damit stehen bis zu 2 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,3 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0442 - WkA - Wurzelkanal - Aufbereitung.

  • Unser Kommentar
  • Um bereits bei der Aufbereitung des Wurzelkanals bis in die richtige Tiefe zu gehen und um zu vermeiden, dass die Instrumente über die Wurzelspitze hinausgeschoben werden, ist eine Längenbestimmung der Kanäle sinnvoll.

    Dies kann z.B. mittels Röntgenbildern geschehen oder auch per elektrischer Messung.

    Hierfür wird eine Elektrode am Patienten befestigt und eine zweite Elektrode an einem Wurzelkanalinstrument. Über eine Messung des elektrischen Widerstands lässt sich dann die Länge des Wurzelkanals ermitteln, dies ist nicht zu spüren.

    Da man nicht sofort in die richtige Tiefe gelangt, ist eine mehrfache Messung während einer Sitzung durchaus üblich. Ist ein Kanal auch nicht in einer Sitzung aufbereitbar, dann kann natürlich eine (mehrfache) Längenmessung in der Folgesitzung wieder sinnvoll sein.

    Pro Kanal kann die Position zweimal pro Sitzung abgerechnet werden. Wird sie häufiger erbracht, kann dafür der Faktor angehoben werden.

  • BZÄK
  • Die Feststellung der Arbeitslänge für die Aufbereitung des Wurzelkanals mittels elektrometrischer Widerstandsmessung kann pro Kanal höchstens zweimal je Sitzung berechnet werden.

    In Folgesitzungen, z. B. im Zusammenhang mit medikamentösen Einlagen oder vor dem Füllen des Wurzelkanals, ist die Nummer 2400 erneut berechnungsfähig.

    Die elektrometrische Längenmessung kann sowohl im Zusammenhang mit einer maschinellen, drehmomentkontrollierten Aufbereitung als auch als Zwischenschritt bei der Handaufbereitung erfolgen.

    Die elektrometrische Längenmessung kann in derselben Sitzung auch neben Röntgenmessaufnahmen durchgeführt werden.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Verengte, verlegte oder obliterierte Wurzelkanaleingänge
    • Vorliegen von Dentikeln im endodontischen System
    • mehr als zweimalige Längenmessung
    • Stufenbildung im Wurzelkanal
    • Erschwerte Widerstandsmessung bei Blutung oder Exsudat im Wurzelkanal
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Leistung nach der Nummer 2400 kann je Wurzelkanal und Sitzung höchstens zweimal berechnet werden.

  • GKV & GOZ?
  • Die elektrometrische Längenbestimmung ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und daher grundsätzlich vereinbarungsfähig, dies kann auch neben der "Kassen-Wurzelbehandlung" erfolgen.

Um bereits bei der Aufbereitung des Wurzelkanals bis in die richtige Tiefe zu gehen und um zu vermeiden, dass die Instrumente über die Wurzelspitze hinausgeschoben werden, ist eine Längenbestimmung der Kanäle sinnvoll.

Dies kann z.B. mittels Röntgenbildern geschehen oder auch per elektrischer Messung.

Hierfür wird eine Elektrode am Patienten befestigt und eine zweite Elektrode an einem Wurzelkanalinstrument. Über eine Messung des elektrischen Widerstands lässt sich dann die Länge des Wurzelkanals ermitteln, dies ist nicht zu spüren.

Da man nicht sofort in die richtige Tiefe gelangt, ist eine mehrfache Messung während einer Sitzung durchaus üblich. Ist ein Kanal auch nicht in einer Sitzung aufbereitbar, dann kann natürlich eine (mehrfache) Längenmessung in der Folgesitzung wieder sinnvoll sein.

Pro Kanal kann die Position zweimal pro Sitzung abgerechnet werden. Wird sie häufiger erbracht, kann dafür der Faktor angehoben werden.

Die Feststellung der Arbeitslänge für die Aufbereitung des Wurzelkanals mittels elektrometrischer Widerstandsmessung kann pro Kanal höchstens zweimal je Sitzung berechnet werden.

In Folgesitzungen, z. B. im Zusammenhang mit medikamentösen Einlagen oder vor dem Füllen des Wurzelkanals, ist die Nummer 2400 erneut berechnungsfähig.

Die elektrometrische Längenmessung kann sowohl im Zusammenhang mit einer maschinellen, drehmomentkontrollierten Aufbereitung als auch als Zwischenschritt bei der Handaufbereitung erfolgen.

Die elektrometrische Längenmessung kann in derselben Sitzung auch neben Röntgenmessaufnahmen durchgeführt werden.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Verengte, verlegte oder obliterierte Wurzelkanaleingänge
  • Vorliegen von Dentikeln im endodontischen System
  • mehr als zweimalige Längenmessung
  • Stufenbildung im Wurzelkanal
  • Erschwerte Widerstandsmessung bei Blutung oder Exsudat im Wurzelkanal
  • u. v. m.

Die Leistung nach der Nummer 2400 kann je Wurzelkanal und Sitzung höchstens zweimal berechnet werden.

Die elektrometrische Längenbestimmung ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und daher grundsätzlich vereinbarungsfähig, dies kann auch neben der "Kassen-Wurzelbehandlung" erfolgen.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesieleistungen nach GOZ 0080, 0090, 0100
+ Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
+ Vitalexstirpation nach GOZ 2360
+ endodontische Maßnahmen nach GOZ 2410, 2420, 2430, 2440
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Position GOZ 2400 schließt selbst keine Leistungen neben sich aus