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GOZ 3085a - Alloplastische Weichgeweberegeneration durch Kollagenmatrix - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten.

Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 94,-, wenn eine zusätzliche Operationsmaßnahme Eröffnung und Wundversorgung abdeckt.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1 - fach

 2,3-fach

3085a - Alloplastische Weichgeweberegeneration durch Kollagenmatrix;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 5310: vollständige Unterfütterung einer Defektprothese;

730

€ 41,06

€ 94,43

Im einfacher gelagerten Fall kann der Faktor abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Die Überpflanzung (Transplantation) von Bindegewebe oder Vollhaut sind gängige Verfahren, um z.B. vor dem Setzen von Implantaten das Angebot an Weichgewebe zu verbessern oder um im Fall von Rezessionen (Zahnfleischrückgang an der Außenseite) vor dem Verschieben von Zahnfleisch das Gewebe zu verdicken, damit die Wurzel auch dauerhaft bedeckt bleibt.

    Wird jedoch kein Patientengewebe sondern Fremdmaterial eingesetzt, so wird keine GOZ-Position hierdurch erfüllt.

    Die Beschneidung des vorgefertigten Fremdmaterial-Stücks, die eventuell tunnelierend ausgeführte Einbringung und seine Fixierung können einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Da es sich hier um ein teures Verbrauchsmaterial handelt, sind wir der Meinung, dass es der Transparenz und Fairness dient, es nicht in eine Analogposition zu integrieren, sondern separat abzurechnen.

    Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Alloplastische Weichgeweberegeneration durch Kollagenmatrix"

    unter "Abschnitt D - Chirurgie"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Die Überpflanzung (Transplantation) von Bindegewebe oder Vollhaut sind gängige Verfahren, um z.B. vor dem Setzen von Implantaten das Angebot an Weichgewebe zu verbessern oder um im Fall von Rezessionen (Zahnfleischrückgang an der Außenseite) vor dem Verschieben von Zahnfleisch das Gewebe zu verdicken, damit die Wurzel auch dauerhaft bedeckt bleibt.

Wird jedoch kein Patientengewebe sondern Fremdmaterial eingesetzt, so wird keine GOZ-Position hierdurch erfüllt.

Die Beschneidung des vorgefertigten Fremdmaterial-Stücks, die eventuell tunnelierend ausgeführte Einbringung und seine Fixierung können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Da es sich hier um ein teures Verbrauchsmaterial handelt, sind wir der Meinung, dass es der Transparenz und Fairness dient, es nicht in eine Analogposition zu integrieren, sondern separat abzurechnen.

Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Alloplastische Weichgeweberegeneration durch Kollagenmatrix"

unter "Abschnitt D - Chirurgie"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.