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GOZ 6160 - Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z. B. Headgear) € 47,86
Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern 6160 und 6170 sind gesondert berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 € 47,86
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. € 63,36

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • das Material abzurechnen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 8 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 5,8 damit stehen bis zu 20 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,9 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0306 - BApp - besondere Apparaturen.

  • Unser Kommentar
  • Der Headgear ist ein Beispiel für eine extraorale Verankerung über einen Bügel, der von einem Gummiband im Nacken nach hinten gezogen wird.

    Das Material ist gesondert berechenbar.

  • BZÄK
  • Die Gebührennummer beschreibt beispielhaft eine berechnungsfähige Apparatur zur intra-/extraoralen Verankerung.

    Die Materialien und ggf. Laborkosten sind gesondert berechnungsfähig.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
    • Erschwerte Verankerung der Behandlungsapparatur
    • u.v.m.
  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-System ähnelt die BEMA 130 dieser Position.

Der Headgear ist ein Beispiel für eine extraorale Verankerung über einen Bügel, der von einem Gummiband im Nacken nach hinten gezogen wird.

Das Material ist gesondert berechenbar.

Die Gebührennummer beschreibt beispielhaft eine berechnungsfähige Apparatur zur intra-/extraoralen Verankerung.

Die Materialien und ggf. Laborkosten sind gesondert berechnungsfähig.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
  • Erschwerte Verankerung der Behandlungsapparatur
  • u.v.m.

Im GKV-System ähnelt die BEMA 130 dieser Position.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ die Bracket-, Band- und Bogeneingliederungen nach GOZ 6100 - 6150
+ Materialien
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 6160 schließt selbst keine andere Leistung aus.