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GOÄ 297 - Abstrich, zytologisch

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung € 6,03
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten
Honorierung in der GKV (BEMA 01) € 18,78

! ACHTUNG nicht kostendeckende Leistung !

ACHTUNG, DIE LEISTUNG IST NICHT KOSTENDECKEND BEWERTET!

Der Abstrich von Zellen kann z.B. zur Krebsvorsorgeuntersuchung notwendig sein.

Die Abstrichmaterialien sind mit dieser Position abgegolten. Für die Kostengrundstruktur einer Zahnarztpraxis ist dies daher eine sehr schlechte Honorierung.

Die Position ist pro Entnahme berechenbar.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Die GKV kennt eine ähnliche Leistung unter der BEMA 05.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Leistung bei regelmäßigerer Erbringung abweichend zu vereinbaren.
  • die Leistung pro Entnahme abzurechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.