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GOÄ 1486 - Radikaloperation einer Kieferhöhle

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Radikaloperation der Kieferhöhle € 148,81

Wird die Kieferhöhle unter Entfernung der gesamten Schleimhaut radikal ausgeräumt, so fällt diese Position an.

Werden beide Seiten operiert, dann fällt die Position zweimal an.

Die Anästhesie ist separat abzurechnen.

Die Eröffnung für einen Sinuslift ist in der Position für den Sinuslift enthalten. Wird ein Sinuslift jedoch abgebrochen, so kann die GOÄ 1486 statt der GOZ 9120 angesetzt werden.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Medikamente sind ggf. nach GOÄ separat berechenbar.
  • den OP-Zuschlag GOÄ 444 ggf. zusätzlich anzusetzen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ OP-Zuschlag GOÄ 444
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.