Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

GOZ 6110 - Entfernung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Entfernung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel € 9,05
Vergütung 1988 - 2011 € 9,05
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 126d). € 5,65

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die polierte Zahnoberfläche durch Fluoridierung nach GOZ 1020 oder 2010 wieder zu härten und vor Empfindlichkeiten zu schützen.
  • dass die Reinigung des Zahnes nach GOZ 4050, 4055 vor der Befestigung und seine Versiegelung nach GOZ 2000 selbständige Leistungen sind!

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 1:30 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 4,6 damit stehen bis zu 3 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,3 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0304 - BrAt - Brackets, Bänder, Attachments.

  • Unser Kommentar
  • Ein Bracket ist ein kleines Teil, das auf den Zahn geklebt wird, um über einen Draht, eine Feder oder ein Gummiband eine gezielte Krafteinwirkung auf den Zahn zu ermöglichen, damit er gedreht, gekippt oder verschoben werden kann - oder um mit ihm als Verankerung andere Zähne zu bewegen.

    Das Entfernen des Brackets ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch wieder die Befestigung in anderer Position ansetzbar, schließlich sind beide Handlungen dann selbständige Leistungen.

    Die Entfernung der Klebereste die Politur sind inbegriffen, die Fluoridierung oder die häufig notwendige Belagentfernung jedoch nicht.

  • BZÄK
  • Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Klebebrackets oder Attachments, das Entfernen von Kleberesten, das Polieren und gegebenenfalls die Versiegelung des Zahnes.

    Die Leistung ist je Klebebracket berechnungsfähig.

    Bei einer Umpositionierung eines Brackets kommen die Nummer 6110 und die Nummer 6100 zur Anwendung.

    Das Entfernen von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Alignern, z. B. Kunststoffschienen, wird ebenfalls unter dieser Nummer berechnet.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • rekonstruktiven Versorgungen
    • Mehraufwand bei nicht metallischen, zahnfarbenen oder keramischen Brackets
    • Erschwernis bei zungenseitiger Platzierungen
    • u.v.m.
  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-System ähnelt die BEMA 126 dieser Leistung.

Ein Bracket ist ein kleines Teil, das auf den Zahn geklebt wird, um über einen Draht, eine Feder oder ein Gummiband eine gezielte Krafteinwirkung auf den Zahn zu ermöglichen, damit er gedreht, gekippt oder verschoben werden kann - oder um mit ihm als Verankerung andere Zähne zu bewegen.

Das Entfernen des Brackets ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch wieder die Befestigung in anderer Position ansetzbar, schließlich sind beide Handlungen dann selbständige Leistungen.

Die Entfernung der Klebereste die Politur sind inbegriffen, die Fluoridierung oder die häufig notwendige Belagentfernung jedoch nicht.

Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Klebebrackets oder Attachments, das Entfernen von Kleberesten, das Polieren und gegebenenfalls die Versiegelung des Zahnes.

Die Leistung ist je Klebebracket berechnungsfähig.

Bei einer Umpositionierung eines Brackets kommen die Nummer 6110 und die Nummer 6100 zur Anwendung.

Das Entfernen von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Alignern, z. B. Kunststoffschienen, wird ebenfalls unter dieser Nummer berechnet.

Zusätzlicher Aufwand:

  • rekonstruktiven Versorgungen
  • Mehraufwand bei nicht metallischen, zahnfarbenen oder keramischen Brackets
  • Erschwernis bei zungenseitiger Platzierungen
  • u.v.m.

Im GKV-System ähnelt die BEMA 126 dieser Leistung.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Fluoridierung nach GOZ 1020
+ Zahnreinigungsmaßnahmen nach GOZ 4050 ff.
+ Plazierung eines Brackets nach GOZ 6100
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 6110 schließt selbst keine andere Leistung aus.